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samkcitsreife demnach diese Ganzheit vorher schaffen und
sichern und eben damit auch der einzelnen Handlung selbst
Gliedbaftigkeit verleihen muß.
Unsere nächste Aufgabe ist nun, die Vorrangverhältnisse
innerhalb der Hervorbringungsreise selbst zu klären. Die
Hervorbringungsreife zerfällt, wie ausgeführt, in Werkreife,
bestehend aus Kapital- wie Genußreife, und in Marktreife;
die letztere zeigt sich als die Vorgeordnete. Darum lautet unser
nächster Satz:
5. Innerhalb der hervorbringungsreife
ist Marltreife vor werkreife.
Es wäre nicht richtig, die Werkreife, in der sich die stoff
lich-technische Erzeugung der Güter vollzieht und die daher
am greifbarsten für den Laien „Wirtschaft" ist, als das Vor
geordnete und Erstwesentliche der Wirtschaft zu betrachten.
Man kann an die stoffliche Herstellung und Bearbeitung eines
Gutes immer erst dann herangehen, wenn die wirtschaftlichen
Vorbedingungen erfüllt sind, z. B. Aussicht auf „Absatz", auf
„Verkäuflichkeit" des Gutes vorhanden ist. Sofern also
ein Gut (eine wirtschaftliche Leistung) auf Absatz und Verkauf
angewiesen ist, ist die Herstellung dieses Absatzes, d. i. die
„Marktreife", die Vorbedingung und es geht daher Marktreife
vor Werkreife. Sofern aber ein Gut nicht erst verkauft
zu werden braucht, sondern nur dazu bestimmt ist, in der
eigenen Wirtschaft verbraucht zu werden, z. B. Milch im eigenen
Haushalt des Bauern, ist doch auch nicht die Werkreife selbst
das begrifflich Erste, sondern das, was ein Analogon zur
Marktreife bildet: die Gesamtgliederung, die „Einteilung" der
Wirtschaftsmittel, ihre „Gliederung" und „Gegenseitigkeit" näm
lich die Gemeinsamkeitsreife (Kap. höh. Ordnung). Man wird
auch hier nicht zuerst wirtschaften und dann die „Einteilung"