Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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schaft  mittels  des  weltwirtschaftlichen  Wettbewerbes  grundsätzlich ­
  nicht  ausgeglichen  werden  können.  Schon  das  Zollwesen
  z.  B.  hindert  diese  Ausgleichung  —  aber  Zölle  könnte
man  immerhin  noch  wegdenken;  jedoch  auch  die  Unübertragbarkeit ­
  des  volkswirtschaftlichen  Kapitals ­
  höherer  Ordnung  auf  die  anderen  Volkswirtschaften ­
  (und  deren  Märkte)  hindert  es.  Z.  B.  bewirkt  eine
Bauordnung,  indem  sie  bestimmte  Mauerstärken  und  Sicherheitsvorkehrungen ­
  verlangt,  im  Vereine  mit  dem  bestimmten
jeweils  üblichen  Ziegelformat  ganz  bestimmte  und  von  jeder
anderen  Bauordnung  abweichende  Baukosten  (von  Baugewohnheiten
  =  Eigenarten,  die  in  den  Zielen  liegen,  dabei
abgesehen);  womit  schon  eines  der  wichtigsten  Kostenelemente
zwischen  den  Volkswirtschaften,  die  Geschäfts-  und  Wohnungsmieten, ­
  unausgleichbar  verschieden  sind!  Bedenkt  man  allgemein
die  durchgreifende  Bedeutung  und  die  selbständige  Natur  des
volkswirtscbaftlichen  Kapitals  höherer  Ordnung,  das  in  der
bodenständigen  Ganzheit  der  Volkswirtschaft  wurzelt  und  die
Volkswirtschaft  zu  einer  arteigenen  Mittel-  bzw.  Zielgemeinschaft ­
  der  Wirtschafter  verbindet,  so  ergibt  sich  als  allgemeine
Richtschnur  der  Satz:  das  volkswirtschaftliche  Kapital  höherer
Ordnung  ist  die  Grundlage  für  das  weltwirtschaftliche  Kapital
höherer  Ordnung*).
Auch  die  Marktreise  hat  in  der  Volkswirtschaft  ihre  arteigenen ­
  Weisen.  Handel  und  Tausch  jeder  Art  finden  in  der
Volkswirtschaft  andere  Bedingungen  vor  als  in  der  Weltwirtschaft, ­
  einerseits  von  der  Seite  der  Gemeinsamkcitsreife
her  (z.  B.  andere  Marktordnungen),  anderseits  aber  und  vor
allem  durch  die  besondere  innere  Gliederung  innerhalb  der
*)  Denn  auch  wo  Weltwirtschaft  die  Volkswirtschaft  überhöht,  geschieht ­
  dies  auf  Grundlage  der  potentiellen  Selbständigkeit  der  Volkswirtschaft, ­
  ihres  durchgreifenden,  weil  völkisch-staatlich
be  dingten  Kapitals  höherer  Ordnung.

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