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schaft mittels des weltwirtschaftlichen Wettbewerbes grundsätzlich
nicht ausgeglichen werden können. Schon das Zollwesen
z. B. hindert diese Ausgleichung — aber Zölle könnte
man immerhin noch wegdenken; jedoch auch die Unübertragbarkeit
des volkswirtschaftlichen Kapitals
höherer Ordnung auf die anderen Volkswirtschaften
(und deren Märkte) hindert es. Z. B. bewirkt eine
Bauordnung, indem sie bestimmte Mauerstärken und Sicherheitsvorkehrungen
verlangt, im Vereine mit dem bestimmten
jeweils üblichen Ziegelformat ganz bestimmte und von jeder
anderen Bauordnung abweichende Baukosten (von Baugewohnheiten
= Eigenarten, die in den Zielen liegen, dabei
abgesehen); womit schon eines der wichtigsten Kostenelemente
zwischen den Volkswirtschaften, die Geschäfts- und Wohnungsmieten,
unausgleichbar verschieden sind! Bedenkt man allgemein
die durchgreifende Bedeutung und die selbständige Natur des
volkswirtscbaftlichen Kapitals höherer Ordnung, das in der
bodenständigen Ganzheit der Volkswirtschaft wurzelt und die
Volkswirtschaft zu einer arteigenen Mittel- bzw. Zielgemeinschaft
der Wirtschafter verbindet, so ergibt sich als allgemeine
Richtschnur der Satz: das volkswirtschaftliche Kapital höherer
Ordnung ist die Grundlage für das weltwirtschaftliche Kapital
höherer Ordnung*).
Auch die Marktreise hat in der Volkswirtschaft ihre arteigenen
Weisen. Handel und Tausch jeder Art finden in der
Volkswirtschaft andere Bedingungen vor als in der Weltwirtschaft,
einerseits von der Seite der Gemeinsamkcitsreife
her (z. B. andere Marktordnungen), anderseits aber und vor
allem durch die besondere innere Gliederung innerhalb der
*) Denn auch wo Weltwirtschaft die Volkswirtschaft überhöht, geschieht
dies auf Grundlage der potentiellen Selbständigkeit der Volkswirtschaft,
ihres durchgreifenden, weil völkisch-staatlich
be dingten Kapitals höherer Ordnung.
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