Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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schäften)  kreuzend  und  überhöhend  sind  dann  diejenigen ­
  Gebilde,  die  wir  oben  als  „Verbandswirtschaften"
bezeichneten,  worunter  wir  umfassende  wirtschaftliche  Gebilde
verstehen,  die  sich  je  ein  eigenes  Kapital  höherer  Ordnung
schaffen  —  das  aber  nur  für  den  Umkreis  der  verbandlichen
Mitglieder  und  ihrer  bestimmten  Tätigkeit  gilt,  also  weniger
örtlich  als  im  Sach-  und  Personenkreis  beschränkt  ist,  weil  es
nur  einen  „fachlichen"  Geltungsbereich  hat.  Kartelle,  kartellähnliche ­
  Verbände  und  wirtschaftliche  Übereinkommen  aller
Art,  die  Genossenschaftsverbände  und  die  Genossenschaften  (sei
es  die  genossenschaftliche  Gestaltung  des  Kredits,  Ein-  und
Verkaufs,  man  denke  nur  an  die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften, ­
  seien  es  andere  Genossenschaften  und  zunftähnliche
Gebilde);  ferner  die  Gewerkschaftsverbände  und  die  Gewerkvereine ­
  gehören  neben  vielen  anderen  hierher  (ihr  Umkreis
ist  „Lohnwirtschaft",  fachliche  Sozialpolitik).  Was  hier  vorliegt, ­
  ist:  daß  sich  im  Rabmen  der  Volks-  und  Gebietswirtschaft ­
  Unterganzheiten  mit  eigenem  Kapital
höherer  Ordnung  bilden!  Die  jeweiligen  „Vereinbarungen", ­
  seien  es  nun  Preisverabredungen,  Konditionenund
  Absatzkartelle  oder  seien  es  Tarifverträge  zwischen  Gewerkverein ­
  und  Unternehmer,  sind  ein  auf  das  Fachgebiet
beschränktes  Kapital  höherer  Ordnung,  von  dem  alle  Betroffenen ­
  (als  Glieder  des  Verbandes)  zwangsweise  Gebrauch
machen  müssen!  —  Auch  die  Marktreife  nimmt  in  diesen  Kreisen
entsprechend  eigene  Formen  an.  Beim  Geld  —  man  denke  z.  B.
an  die  Kreditgenossenschaft  statt  der  freien  Bank  oder  an  die
Fachbank,  die  vom  zunftähnlichen  Fachverein  mehr  oder  weniger
beeinflußt  sein  wird  oder  kann  —  liegt  dies  auf  der  Hand;
ähnlich  beim  Warenhandel,  wofür  man  nur  an  die  verschiedenen ­
  Arten  der  Konsumvereine  zu  denken  braucht.
Glieder  aller  dieser  Unter-  und  Überganzheiten  —  Welt-,
Volks-,  Gebiets-  und  Verbandswirtschaft  —  sind  dann  die
            
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