Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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fclut  keine  wirtschaftlichen  Erscheinungen,  sondern ­
  gesellschaftliche  Erscheinungen  von  ganz  anderer  Ebene  als
die  Wirtschaft;  sie  gehören  einem  ganz  anderen  Teilganzen
der  Gesellschaft  an  (wie  z.  B.  auch  die  Religion,  die  Kirche,
die  Sittlichkeit  andere  Teilganze  der  Gesellschaft  sind).  Im
Teilganzen  „Wirtschaft"  gibt  es  nur  und  ausschließlich  wirtschaftliche ­
  Erscheinungen!,  ähnlich  wie  es  im  Teilganzen
„Religion"  nur  religiöse,  im  Teilganzen  „Kunst"  nur  künstlerische, ­
  im  Teilganzen  „Heer"  nur  heeresmäßige,  im  Teilganzen
„Staat"  nur  staatliche  Erscheinungen  gibt  (z.  B.  nur  die
Staatsorgane  Parlament,  Ministerium,  Staatsbürger  usw.).
Nicht  in  seiner  Eigenschaft  als  „Staat"  also,  um  es  zu  wiederholen, ­
  sondern  in  seiner  Eigenschaft  als  Wirtschaftsmittel,  —
nämlich  als  Kapital  höherer  Ordnung,  als  Gebilde  der  wirtschaftlichen ­
  Gemeinsamkeitsreife  —  gehört  das,  was  man  in
der  Politik  „Staat"  nennt,  der  Wirtschaft  an;  ferner  ebenso:
nicht  in  seiner  Eigenschaft  als  „Organisation",  sondern  als
Wirtschaftsmittel,  —  nämlich  als  Kapital  höherer  Ordnung,
als  Gebilde  der  Gemeinsamkeitsreife  —  ist  das,  was  wir
von  dem  einen  Standpunkt  aus  (dem  politischen)  „Staat"
nennen,  von  dem  anderen  Standpunkte  aus  (dem  wirtschaftlichen) ­
  Volkswirtschaft!  Der  „Staat"  muß  sich  erst
in  Wirtschaft  verwandeln,  um  im  Bereiche
der  wirtschaftlichen  Erscheinungen  überhaupt ­
  wirksam  werden  und  erscheinen  zu
können.  Er  ist  „Kapital  höherer  Ordnung"  (Gemeinsamkeitsreife), ­
  er  ist  selbst  Wirtschafter,  z.  B.  dann  Steuereinnehmer ­
  und  Bewirtschafter  der  Steuergelder,  Betriebsführer
lind  vieles  andere,  was  auf  der  rein  wirtschaftlichen  Ebene
'  liegt.  —  Dasjenige  nun,  was  die  Urerzeugung  von  Kapital
höherer  Ordnung  und  das  oberste  (führende)  Gebiet  der
Gemeinsamkeitsreife  in  sich  schließt,  ist  die  „Volkswirts
  ch  a  f  t",  —  dasselbe,  was  vom  nicht  wirtschaftlichen,  z.  B.
            
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