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B. Theorie des Vorranges im Stufenbau.
Der allgemeinste Grundsatz für die Feststellung der Vor
rangverhältnisse im Stufenbau ist durchaus eindeutig und ein
fach, er lautet:
9. die höhere Ganzheit ist vor der nie
deren, Gattung ist vor Art. Daraus ergeben sich dann (in
Ergänzung von 1—8 s. S. 98) folgende Sätze:
Weltwirtschaft ist vor Volkswirtschaft;
Volkswirtschaft ist vor Gebietswirtschaft;
Gebietswirtschaft ist vor Verbandswirtschaft (soweit nicht
Kreuzungen und Überhöhungen vorhanden sind, d. h. der
Verband über das Gebiet, z. B. den Bundesstaat, die Pro
vinz, hinausgeht);
Verbandswirtschaft ist vor Betrieb;
Betrieb ist vor Betriebsglied;
wirtschaftliche Betriebsgliedschaft ist vor Haushalt.
So unbestreitbar richtig diese Stufenleiter ist, so hinterläßt
sie doch ein unbehagliches Gefühl. Woran liegt das? Bei
näherer Betrachtung zeigt sich nämlich: daß der Vorrang
der oberen über die untere Ganzheit nicht überall dieselbe Be
deutung haben kann! Unsere obigen Überlegungen ergaben
denn auch, daß die „Weltwirtschaft" ihre Oberhoheit nicht auf
alle Sachgebiete der Volkswirtschaft erstreckt (s. oben S. 112);
die Volkswirtschaft dagegen zeigt eine unendlich größere Fülle
der Ausgliederung über die unter ihr befindlichen Unterganz
heiten! Es ist darum nicht alles gesagt, wenn man die Welt
wirtschaft ebenso über die Volkswirtschaft stellt wie etwa die
Volkswirtschaft über die Betriebe.
Die Auflösung dieser Schwierigkeit liegt darin, daß wohl
die Ausgliederungsmacht der oberen über die untere Ganz
heit immer dieselbe ist, sich aber in der ganzen Stufenleiter
nicht immer auf dieselben Ausgliederungsgebiete erstreckt,
nicht immer dieselbe Fülle von Sachgebieten betrifft. Es ist