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des rheinisch-westfälischen Erzeugungsgebietes (bei dem Kohle
und Eisen beisammen sind) wenn nötig durch besondere Auflagen
eher gedämpft, die schwächere Kraft des oberschlesischen
und steirischen Gebietes durch besondere Begünstigungen
(Fracht- und Steuerbegünstigungen, öffentliche Leistungen)
aber so gehoben werden, daß überall die gesunden Kräfte voll
ausgenützt werden könnten, daß die reichste Mannigfaltigkeit
der Betriebe, Siedlungen, Arbeitskräfte und Verbindung mit
bodenständigen Wirtschaftskräften aller Art einträte; nicht aber
durch Überbildung des Frachtwesens, Handelswesens, Finanzkapitals,
und durch Überkonzentration der Betriebe und Wohnstätten
eine schlechte Kapital- und Arbeitsgliederung auf der
einen Seite, dafür schlechte Monopolstellungen, ungesunde
Wirtschaftsbaronien, schwächende Dumpings u. dgl., auf der
anderen Seite, damit im Ganzen Brachlegungen und Verarmungen
einzelner Gegenden, entstünden. Nicht die reine
Preisrechnung der einzelnen Ware, sondern
d i e mittelbaren Kusgliederungssolgen mit ihren anschließenden
Preisverschiebungen sindfür
die Frage maßgebend, ob neben den besten
auch schwächere Produktivkräfte auszunutzen
sind.
c) Die Verbands wirtschaft.
Was für die Volkswirtschaften und für die Gebietswirtschaften
gilt, gilt sinngemäß auch für die Verbandswirtschaften
(ja sogar die Betriebe, wovon aber an dieser Stelle nicht weiter
zu sprechen ist). Um ein besonders kennzeichnendes Beispiel
anzuführen, so folgt aus den obigen Vordersätzen die Einsicht:
daß die vielgerühmte Politik der Kartelle, die jeweils schwächsten
Betriebe stillzulegen, insofern grundsätzlich nicht durchaus
richtig ist, als sie der Forderung der allseitigen Ausnutzung
und Ausbildung der Wirtschaftskräfte widerspricht