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Ganz anders die universalistische Auffassung des Tausches.
Sie kann, was den Erfahrungsgegenstand anbelangt, das
äußerliche Beobachtungsbild der individualistischen Auffassung
allerdings nicht bestreiten: „A tauscht mit B", „P tauscht mit B"
und zwar der Einzelne „A", „B" usw. kraft jener Entschließungen,
die er selbst faßt. Insoweit stimmen individualistische und universalistische
Lehre überein — in der Feststellung der rein greifbaren
Tatsache, in der Umschreibung des zunächst sichtbaren
Beobachlungsbildes. Anders aber in der Deutung dieser festgestellten
Tatsache. Die universalistische Ausdeutung leugnet,
daß wirklich die Einzelnen „A", „B", „P", „B", daß diese
Individuen als solche dabei miteinander in Verbindung träten,
daß es sich dabei wirklich um individuelle, um subjektive
Betätigung in dem Sinne handele, als sei jene Betätigung
auch wirtschaftlich den Individuen selbst zuzurechnen (im wirtschaftlichen,
nicht etwa psychologischen oder sittlichen Sinne!);
daß demgemäß wirklich die einzelnen Kräfte dieses Namens
wie Atome, wie Stücke je für sich aufträten und aufeinander
wirkten.
Was geschieht denn in Wahrheit, wenn der A z. B. Aktien
der „Zentralbank deutscher Sparkassen" an den B verkauft?;
dieses: A tritt aus dem Bankbetrieb „Zentralbank deutscher
Sparkassen", dessen (wenn noch so unbedeutender) Teilhaber
und Mitleiter er durch Aktienbesitz war, aus, er zieht seine
Teilhaberschaft davon zurück und der Käufer B tritt statt
seiner in diesen Betrieb, in dieses Wirtschaftsgebilde, ein.
— Ferner: Ob Castiglioni oder Stinnes den steirischen Erzberg
besitzen, ist keine volkswirtschaftliche Frage, sofern die
Person des C. oder S. dabei ins Auge gefaßt wird; volkswirtschaftlich
ist erst die Tatsache, daß Stinnes westfälischen Koks zum
steirischen Erz hinzubringt, die steirischen und westfälischen Werke
organisch verbindet. Der objektive Wirtschaftsvorgang
besteht also nicht darin, daß A und