Full text: Die Entwicklung der deutschen Portland-Zement-Industrie ...

Die Struktur der Kartelle. 
47 
westfälischen Syndikate und der süddeutschen Verkaufsstelle. 
Darnach tritt diese dem Lieferungsvertrage, den das rheinisch 
westfälische Syndikat mit seinen Gesellschaftern geschlossen hat, 
mit einer bestimmten Beteiligungsziffer bei, jedoch nur für den 
Gesamtversand des Syndikats in dessen Gebiete. Im übrigen 
dürfen die Werke beider Verbände keinen Zement in die gegen 
seitigen Gebiete liefern. Die Verkaufsstelle erhält einen Sitz im 
Aufsichtsrat des Syndikats und ein Stimmrecht in seiner General 
versammlung nach Maßgabe der Beteiligungsziffer. Der Vor 
sitzende des Syndikats hat in den Aufsichtsratssitzungen der 
Verkaufsstelle beratende Stimme. 
Dieselben Bestimmungen finden wir in dem Vertrage zwischen 
der süddeutschen Verkaufsstelle, dem rheinisch-westfälischen und 
dem belgischen Syndikate. Die beiden deutschen Verbände sind 
mit einer bestimmten Absatzquote an dem belgischen beteiligt, 
der sie genau so zu behandeln hat wie seine Mitglieder. In das 
Gebiet der beiden deutschen Syndikate und solcher, die sich ihnen 
gegenüber verpflichtet haben, keinen Zement nach Belgien zu 
liefern, darf das belgische nicht verkaufen. Für den Absatz in 
Holland, das keine eigene Zementproduktion besitzt, haben die 
drei Syndikate die Handelsgesellschaft „Vereinigte Deutsch- 
Belgische Zementfabriken“ geschaffen, die den Verkauf für 
sie besorgt, an dem sie mit bestimmten Prozentsätzen be 
teiligt sind. 
Die Vor- und Nachteile, sowie die Wirkungen der verschiedenen 
Arten der Kartelle, die wir soeben kennen gelernt haben, sind 
in Fachschriften eingehendst behandelt worden und müssen hier 
als bekannt vorausgesetzt werden. Hier kommt es nur darauf 
an, festzustellen, welchen Einfluß diese Eigenschaften der ver 
schiedenen Verbände auf das Gedeihen der Zementindustrie 
gehabt haben. Diese Betrachtung ist aber von der der Ent 
wicklung der Zementindustrie untrennbar, die in dem letzten 
Jahrzehnt vollständig von dem Stande der Kartellierung abhängig 
gewesen ist. Ihr wollen wir uns daher jetzt zuwenden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.