Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

Dorwort. 
Der vorliegende Leitfaden durch die Sozialpolitik macht keiners 
fett Anfprud) darauf, eines der beftehenden Lehrbücher erfeken zu 
wollen. Er ijt aus Dorlefungen hervorgegangen und foll lediglich 
dazu dienen, den Gedächtnisjtoff, der durd dieje Dorlejungen vers 
mittelt wird, in fyjtematifcher, leicht faßliher Form fejtzuhalten. 
Er vermeidet daher auch abfichtlich alle allgemeinen Betrachtungen 
Tozialphilofophijdher Natur, die im Rahmen einer knappen Dars 
itelung doch nur oberflächlich fein könnten. Audy in bezug auf 
die Abgrenzung des Stoffgebiets befhränkt er fidH auf das äußerfte, 
Bekanntlidy kann man unter Sozialpolitik zweierlet verjtehen: 
Entweder verfteht man darunter jedwede Politik, die auf die 
Regelung des Zufammenlebens der Staatsbürger oder der Ges 
meindeangehörigen bezug hat. Dann umfaßt fie neben der Wirts 
[&afts-(Arbeits:) Politik aller Berufskreife aud) die Er» 
ziehungs-(Kultur-)Politik und Gefundheits politik im weis 
teften Sinne; oder man 3ieht Grenzen. Dann liegt die natür. 
lie Grenze dort, wo aud) der Ausgangspunkt der fozialen Kämpfe 
des neunzehnten Jahrhunderts Iag. Die Sozialpolitik umfaßt dann 
die Politik, die urfprünglid durdz den Kampf der auffteigenden 
Arbeiterjdhichten beftimmt, fpäter audy von anderen Schichten übers 
nommen wurde. Zu diefer Sozialpolitik im engeren Sinne ge: 
hört in erfter Linie alles, was auf das Arbeitsverhältnis 
hezug hat (Arbeiterfduß, Lohnjhuß, Gewerkfhaftsbewegung, Ar- 
beitsrecht ufw.), ferner alles, was dazu beftimmt ijt, den Arbeitens 
den zu fHüßen, wenn feine Arbeitskraft verjagt oder er an ihrer 
Ausnugung verhindert ijft (Sozialverfidherung, Arbeitsvermittlung, 
Erwerbslofenfürforge, Arbeitslofenverfiherung ufw.). Schließlich 
könnte man, von den arbeitenden Schihten als Konfumen« 
ten ausgehend, aud) die Selbfthilfe durch die Konfjumvereine, die 
Srage der Dolksbildung fowie die Kleinwohnungsfrage noch mit 
einbeziehen. Don der Behandlung diejer Fragen ijt aber in dem 
vorliegenden Leitfaden Abjtand genommen worden, da auf diejen 
Gebieten die Grenzziehung bereits wefentlid fqhwerer ift und 
Grenzüberfchreitungen unvermeidlich wären.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.