Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Kenntnis  der  Behörden  gelangt  sein.  Der  kaiserliche  Kommissar
Dumeniel  beantragte  daher,  die  Repräsentanten  der  beiden  Frankfurter ­
  Bankhäuser  protokollarisch  zu  vernehmen.  Die  Bansa  &  Sohn 210
waren  durch  Johann  Philipp  Eßlinger  vertreten,  das  Rothschildsche
Bankhaus  wegen  Krankheit  Meyer  Amschels  durch  dessen  Sohn
Salomon  Mayer.  Man  hegte  den  begründeten  Verdacht,  daß  Buderus
nach  wie  vor  die  Geldgeschäfte  des  Kurfürsten  besorge  und  daß
ein  geheimer  Briefwechsel  zwischen  beiden  bestehe,  der  auf  der
einen  Seite  durch  Rothschild  und  Bansa,  auf  der  anderen  durch
Lawätz  und  durch  Geschäftsfreunde  im  Österreichischen  oder  in
Karlsbad  vermittelt  werde.  Das  Verhör  Eßlingers  und  Salomon
Mayer  Rothschilds  fand  am  30.  August  1808  auf  der  Kanzlei  des
Stadt-  und  Landgerichts  Frankfurt  a.  M.  statt.  Es  war  unergiebig.
Man  entließ  die  Komparenten  mit  der  Weisung,  alle  künftig  mit
Buderus’  Adresse  an  ihre  Handlung  gelangenden  Briefe  unverzüglich
an  die  Kanzlei  des  Stadt-  und  Landgerichts  abzuliefern.
Wenn  auch  das  Verhör  der  Bankiers  keine  Beweise  gegen
Buderus  erbracht  hatte,  so  wurde  natürlich  die  Verfolgung  dieses
Beamten  deshalb  nicht  aufgegeben.  Auch  das  Verhalten  Lenneps
muß  den  Verdacht  der  französischen  Machthaber  geweckt  haben,
denn  im  September  des  Jahres  1808 211  wurden  beide,  Buderus  und
Lennep,  verhaftet  und  nach  Mainz  geführt.  Dort  wurde  Buderus
über  sein  Verhältnis  zum  Kurfürsten  vernommen.  Das  Protokoll
darüber  fehlt  auf  Carlshausen,  doch  erfahren  wir  aus  den  dortigen
Akten,  daß  ihm  damals  gestattet  wurde,  seine  Beziehungen  zum
Kurfürsten  fortzusetzen,  vorausgesetzt,  daß  er  die  betreffende
Korrespondenz  auf  Verlangen  vorlege.  Bei  diesem  Zugeständnis
scheint  man  lediglich  an  seine  Pensionszahlungen  gedacht  zu  haben.
Damit  würden  die  französischen  Nachforschungen  vermutlich
ihren  Abschluß  gefunden  haben,  wenn  nicht  im  folgenden  Jahre
der  Aufstand  des  Obersten  von  Dörnberg  Veranlassung  zu  neuem
und  schärferem  Vorgehen  gegeben  hätte.  Am  schlimmsten  verfuhr
man  mit  Lennep.  Bei  seiner  Verhaftung  im  Jahre  1808  hatte  man
ihn  in  Mainz  zuletzt  freisprechen  müssen.  Jetzt  wurde  er  zum
zweiten  Male  in  Haft  genommen,  dann  ins  Gefängnis  gesetzt  und
später  wieder  nach  Mainz  transportiert,  wo  er  angeblich  die  unwürdigste ­
  Behandlung,  einem  Verbrecher  gleich,  zu  erdulden  hatte.
Im  Herbst  wurde  er  aus  der  Mainzer  Zitadelle  entlassen  mit  der
Weisung,  das  Königreich  Westfalen  nie  mehr  zu  betreten 212 .  Nach
            
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