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er zu jener Zeit bereits den Titel eines kaiserlichen Hoffaktors. Ums
Jahr 1800 aber tat er Schritte, um sein Haus mit dem kaiserlichen
Hof in noch engere und dauernde Verbindung zu bringen. Die Art
und Weise, wie er dabei verfuhr, geht aus einem Patent des Kaisers
Franz II. vom 29. Januar 1800 hervor. Rothschild hatte ihm ganz
offen und mit glaubwürdigen Zeugnissen dargetan, daß er einen
aufrechten und allgemeinen Handel im Reich besitze und sich den
Ruf eines redliche» Geschäftsmannes erworben habe. Er hatte auch
darauf hingewiesen, daß er während des damaligen Krieges mit
Frankreich sich eifrigst bestrebt habe, durch bedeutende Dienst
leistungen in Geld- und Lieferungsgeschäften seine patriotischen
Gesinnungen für das deutsche Vaterland und seine Ergebenheit für
den kaiserlichen und des Reiches Dienst werktätig an den Tag zu
legen. Außerdem wurde in dem Erlaß insbesondere anerkannt,
daß Rothschild seit vielen Jahren die Geldgeschäfte, die beim
Kaiserlichen Reichs-Oberpostamt zu Frankfurt und bei der Fürstlich
Thurn und Taxisschen Generalkasse vorkamen, stets mit gründ
licher Sachkenntnis, Sorgfalt und wahrer Redlichkeit besorgt habe.
Auf Grund dieser Verdienste hatte Rothschild sich die Gnade
erbeten, daß nebst ihm auch sein von gleicher Gesinnung und
gleichem Diensteifer durchdrungener Sohn Amschel Mayer zum
kaiserlichen Hoffaktor ernannt werden möge. Dieser Wunsch wurde
ihm erfüllt, und zugleich wurde die mit dem Hoffaktortitel verbundene
Vergünstigung ausgesprochen, daß der Inhaber sich bei seinen Reisen
und Verrichtungen nicht nur eines Gewehres, als Degen und Pistolen
bedienen dürfe, sondern auch bei Vorzeigung seines Hoffaktor
patentes von allem Leibzoll, Mauth und Aufschlag oder anderen
seinen Glaubensgenossen abgefordert werdenden Gebühren befreit
sein solle und mit seiner Familie und seinen Bedienten überall im
Heiligen Römischen Reich, zu Wasser und zu Lande, sicher und
unaufgehalten passieren möge. Auch solle man ihm die Wohnung
allenthalben da, wo er solche am sichersten zu sein erachte, gegen
billige Bezahlung verstatten und ihn sonsten allen Schutz ge
nießen lassen.
Die geschäftlichen Beziehungen, die in diesem Reskript er
wähnt sind, wurden jedenfalls weiter gepflegt, doch hat sich in
den Archiven nichts Genaueres darüber ermitteln lassen. Eben
sowenig über das Verhältnis zum Fürsten Karl Friedrich Ludwig
Moritz zu Ysenburg, Graf zu Büdingen. Dieser ernannte am