Object : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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läßt,  schwerlich  durch  Beteiligung  am  Geschäft  Vorteil  zu  ziehen  oder  auch
nur  rein  äußerlich  sich  über  die  Art  des  Geschäftsabschlusses  zu  informieren
wissen,  sondern  vielmehr  sich  ziemlich  ,von  Gott  verlassen'  Vorkommen  wird.
Denn  dieser  Riesenmarkt  ist  selbstverständlich  auch  ebensoviel  komplizierter
wie  ein  gewöhnlicher  Wochenmarkt,  als  er  größer  ist."
Soll  auf  einem  derartig  großen  Markt  kein  wildes  Durcheinander
bestehen,  so  ist  Ordnung  erforderlich.  Für  die  deutschen  Börsen  ist  eine
einheitliche  Organisation  durch  das  Börsengesetz  vom
8.  Mai  1908  geschaffen  worden.  Hiernach  bedarf  es  zur  Errichtung
einer  Börse  der  Genehmigung  der  Landesregierung').  Von  dieser  wird
auch  die  Aufsicht  ausgeübt,  die  sie  jedoch  an  eine  Handelskammer  oder  an
eine  kaufmännische  Korporation  übertragen  kann.  Träger  der  deutschen
Börsen  ist  die  Kaufmannschaft  des  betreffenden  Platzes.
Als  Organe  der  Landesregierung  (Börsengesetz  §  2)  sind  Staatskommissare ­
  bestellt,  die  den  Geschäftsverkehr  überwachen,  beim  ehrengerichtlichen ­
  Verfahren  sowie  bei  der  Kursfeststellung  mitzuwirken  haben
und  die  Börsenorgane  auf  etwaige  Mißstände  aufmerksam  machen  sollen.
Die  unmittelbare  Überwachung  der  Börse  erfolgt  also  durch  zwei
Organe:  durch  das  Handelsorgan  und  durch  den  Staatskommissar.  Die
Rechte  des  Handelsorgans  sind  größer,  da  es  nicht  nur  zu  berichten  und
aufmerksam  zu  machen,  sondern  auch  zu  entscheiden  und  zu  verfügen  hat.
Der  Besuch  der  Börse  ist  nur  denen,  die  im  Besitze  eines  Ausweises  sind,
gestattet.  3  Gruppen  von  Beteiligten  sind  zu  unterscheiden:  1.  Selbständige
Börsenbesucher  (Bankiers  und  Bankdirektoren,  Makler),  2.  Angestellte  der
selbständigen  Börsenbesucher,  3.  Pressevertreter,  sowie  Bankboten.  Wichtige
Funktionen  hat  die  Börse  zu  erfüllen.  Ihre  Besucher  sollen  stets  eingedenk
sein  der  Worte  des  Führers  und  Reichskanzlers  (Programmrede  vor  dem
Deutschen  Reichstag  am  23.  März  1933):  „Das  Volk  lebt  nicht  für  die
Wirtschaft,  und  die  Wirtschaft  existiert  nicht  für  das  Kapital,  sondern  das
Kapital  dient  der  Wirtschaft  und  die  Wirtschaft  dem
Volke."
')  Diese  Genehmigung  ist  in  einigen  Fällen  nicht  erteilt  worden,  da  „der
Verkehr  für  eine  selbständige  Preisbildung  nicht  bedeutend  genug  sei".  Es  ist
schon  richtig:  Je  kleiner  der  Markt,  desto  größer  die  Gefahr,  daß  sich  Zufallskurse ­
  bilden.
            
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