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152. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 24.
153 Martens T. 6, 1800, S. 548 ff.
154. Marbg.: Lorentz’sche Akten 1803-1815; Carlshausen: Berichte
von Motz und Buderus über Baurmeister etc. vom 27. Juni und 14. August 1803;
Buderus an den Kurfürsten, 5. Aug. 1807, 30. April 1810. Der Kurfürst an
Buderus, 4. April 1810 mit Ausz. aus Lorentz’ Bericht vom 24. Jan. 1810.
155. Carlshausen: Buderus an den Kurfürsten unterm 22. Mai 1808,
Schreiben der Gräflich Hessensteinschen etc. Vormundschaft unterm l.Mai 1800
und andere Akten. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 110 f. (Hahn) u.
S. 4 (Einsammlung aus den Kassen). _
156. Marbg.: Reservekassenrechnung 1806 (Kabinettskasse Nr. 138^
u. 138a.
157. Marbg.: Reservekassenrechnung 1809, S. 17. Die Partikuher-
kassenrechnung fehlt in Marburg.
158. „Wenn Ew. Kurfürst!. Durchlaucht gnädigst zu erwägen geruhen,
wie viele Geschäfte ich zu besorgen habe, so müssen Sich Höchstdieselben
überzeugen, daß ich ohnmöglich daran denken kann, meine Rechnung
vom vorigen Jahre aufzustellen. Ich muß alles selbst schreiben, alle Aus-
rechnungen selbst vornehmen, meine Geschäfte sämtlich verborgen u. auf
Schleichwegen verrichten, zu vielen Besorgungen, welche auf geradem Wege
nur einige Zeilen erfordern, Dutzende von Briefen schreiben, diese auf die
mühsamste Art befördern, und häufige Reisen deswegen vornehmen oft
sogar die Rolle des Müßiggängers übernehmen, um die Aufmerksamkeit der
Menge irre zu leiten. Nie gewohnt mit meinen Verrichtungen zu prahlen,
unterhalte ich Ew. Kurfürst!. Durchlaucht nur höchst selten und nur theil-
weise hiervon, ein einziger Blick auf die Umstände muß aber schon auf
deren Daseyn leiten und meinen Angaben den Stempel der Wahrheit au -
drücken. Außerdem ist ja gnädigst bekannt, daß ich meine Papiere weg
gebracht habe und also gar nicht einmal an meiner Rechnung arbeiten kann.
Ich hoffe meine Papiere nächstens wieder holen zu können und werde mit
dem Zusatze der Nächte bemüht seyn, Ew. K. D. sehr bald aus der großen
Verlegenheit hierüber zu ziehen u. zu beweisen, daß ich nicht einen Heller
von Höchstihrem Gelde in Händen habe.“ So schrieb Buderus an den
Kurfürsten am 19. Aug. 1808. Dieser aber verweigerte ihm die De charge von
seinen bisherigen Monatsrechnungen, bevor die Jahresrechnung pro 180 <
eingereicht sei. Als diese im Oktober 1810 unter den durchdachtesten Vor
sichtsmaßregeln an zwei verschiedenen auswärtigen Orten fertiggestellt war,
auch über alle vom Kurfürsten' ausgestellten und zur Erhebung an Buderus
gesandten Quittungen die genauesten Nachweisungen überreicht waren,
wurde die Decharge weiter verweigert. Erst müsse Buderus nach Prag
kommen, dort die nötigen Erläuterungen geben und auch dem Kriegs
kommissar Knatz die Rechnung revidieren, was von niemand anderem ge
schehen könne. Da drohte Buderus am 24. Juni 1811, keine Feder mehr zu
weiterer Geschäftsführung anzusetzen, wenn der Überbringer seines Schreibens
ohne sämtliche in bündiger Form ausgestellte Dechargen zurückkehren sollte.
Er ließ sich auch vom Kurfürsten, als derselbe seine Verdienste aufs neue
anerkannte, ihn des uneingeschränktesten Vertrauens versicherte und ihm