Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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seinem  Namen  in  Besitz  genommen  werde.  Am  30  Januar  1809  dekretierte
er,  daß  in  den  jenseits  des  Rheins  eroberten  Ländern  alle  Kapital-  und
Schuldforderungen,  die  kraft  des  Dekrets  vom  4.  Aug.  1807  oder  aus  irgendeinem ­
  anderen  Grunde  dem  Kaiser  der  Franzosen  gehörten,  samt  den  verfallenen ­
  und  noch  nicht  bezahlten  Zinsen  vor  dem  1.  April  1809  abzutragen
seien.  Dieser  Termin  wurde  später  auf  den  1.  Juli  1809,  dann  auf  den
1.  Sept.  1810  verschoben.  Dabei  wurden  Prämien  von  10  bis  15  Prozent  des
Schuldbetrags,  auch  kleinere  oder  größere  Zinserlasse  gewährt,  je  nachdem
die  Summen  von  Haus  aus  früher  oder  später  fällig  waren.  Wer  der
Domänenverwaltung  einen  unbekannten  Schuldner  nachwies,  sollte  eine
Belohnung  von  15  Prozent  des  zurückgezahlten  Kapitals  und  den  vierten
Teil  der  eingezogenen  Zinsen  erhalten,  dagegen  sollte  der  auf  diese  Weise
entdeckte  Schuldner  keines  Nachlasses  teilhaftig  werden.  Das  äußerste  Zugeständnis ­
  geschah  durch  die  Verordnung  vom  30.  Okt.  1810,  wodurch  der
Generalintendant  ermächtigt  wurde,  mit  allen  Schuldnern  des  Kurfürsten  von
Hessen  in  Unterhandlung  zu  treten,  die  bereit  waren,  an  Stelle  eines  Gulden
zum  mindesten  einen  Franken  zu  zahlen.  (Marbg.:  Kabinett  Ill.  51;  Acta
generalia  betr.  Verhandl.  d.  franz  Domänendirektors  Gentil  mit  kurhess.
Schuldnern  1807—1811.  Beglaubigte  Abschriften  fast  aller  Dekrete  hatte
Jakob  Grimm  in  Paris  erwirkt.)  Noch  unterm  3.  Okt.  1811  erließ  auch  Jeröme
eine  Dezision,  wonach  er  denjenigen  Schuldnern,  welche  die  ihm  kraft  des
Berliner  Traktats  vom  22.  April  1808  zugehörigen  Kapitalien  vor  dem  1.  Januar ­
  1812  abtragen  würden,  einen  Nachlaß  von  25  Prozent  bewilligte.  (Marbg  :
Der  Nachlaß  von  25  Prozent  an  den  der  Krone  geschuldeten  ehemals  hessischen ­
  Kapitalien  bei  sofortiger  Rückzahlung,  1811.)  Literatur  über  diesen
Gegenstand  von  1814  ff.  auf  der  LB.  zu  Kassel.
165.  Ein  großer  Schuldposten  in  jener  Liste  betrifft  die  Staaten  von
Holland  und  beträgt  1  175  238  fl.  Mit  diesem  Schuldner  aber  kam  gar  kein
Vergleich  zustande,  und  ähnlich  verhält  es  sich  in  vier  anderen  Fällen  im
Gesamtbetrag  von  etwa  306  000  fl.  Der  größte  Schuldposten  betrifft  den
Fürsten  von  Waldeck  und  beträgt  1171513  Tlr.  Diese  Summe  wurde  auf
1600000  fr  reduziert,  wovon  aber  nur  300  000  fr  an  die  Franzosen  abgetragen
wurden.  Es  befindet  sich  auf  dieser  Liste  auch  Fürst  Wittgenstein,  der  dem
Kurfürsten  auch  sonst  Schaden  brachte.  Er  steht  in  der  Liste  mit  einer
Schuld  von  120  791  fl  32  kr,  und  diese  Summe  wurde  auf  129250  fr  ermäßigt.
Die  Liste  ist  aufgestellt  in  Paris  am  9.  November  1815.  Auch  ein  Teil  der
Originalverträge,  die  der  französische  General-Domänendirektor  Gentil  mit
den  Schuldnern  abschloß,  sind  in  Marburg  noch  vorhanden.  Sie  befinden
sich  in  der  Akte:  Kabinett  111.  52:  Acta  specialia  Gentils  betr.  die  Verhandl.
mit  kurhess.  Schuldnern,  1809—1813,  Vgl.  noch:  Kabinett:  Akte  der  kurfürstlichen ­
  Beamten  (Buderus,  Grimm  etc.),  welche  nach  Frankreich  gesandt
wurden,  1815—1816.
166.  Carlshausen :  Buderus  an  den  Kurfürsten  7.  Juli  1808,  9.  u.  10.  April
1810,  24.  Juni  1811  u.  ö.;  Buderus’  Kontokorrente.
167.  Folgende  Tabelle,  mit  Hilfe  der  auf  Carlshausen  befindlichen
Kontokorrente  zusammengestellt,  zeigt  gesondert  die  sämtlichen  englischen
Einnahmen  des  Kurfürsten  während  der  Jahre  1807  bis  1813.
            
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