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zuzuziehen. Dieser würde von dem Unternehmen abgeraten haben. Als
nun der Graf drohte, den ganzen Sachverhalt den Franzosen mitteilen zu
müssen, wurde Buderus wiederholt aufgefordert, den Schuldner durch weitere
Abzahlungen bei guter Laune zu halten. Als aber der Theatergraf ent~
mündigt war, und der Kurfürst naturgemäß Reue über die ganze Angelegen
heit empfand, kehrte sich sein Unwille gegen Buderus: „Höchst unangenehm
ist die Nachricht wegen der Gräflich Hahn’schen Sache, und es ist mir leid,
daß auf dieses nur unter der Bedingung der zu leistenden vollständigsten
Sicherheit bewilligte Anlehen schon so beträchtliche Summen bezahlt sind.
Ich rechne fest darauf, daß seit dem Eingang jener Nachricht keine weitere
Zahlung auf dieses Anlehen geleistet worden, dergleichen überhaupt auch
bei wirklich bewilligten Anleihen, künftig nur auf von mir eigenhändig voll
zogene Rescripte zu leisten sind.“ Buderus rechtfertigte sich: „Bei der
gräfl. Hahnschen Anlehensache habe ich alles, was geschehen ist angezeigt
und zu allem die höchste Genehmigung erhalten. Unbeschreiblich traurig
ist es, wenn nach dem Erfolg allein die Größe des Werths oder Unwerths
einer Handlung bestimmt wird. Hätte ich dem Legationsrathe Hansen bis
nach strenger Berichtigung jeder Geschäftsform Zahlungen verweigert und
er hätte den Franzosen Kenntnis von der Kapitals- und Güterangelegenheit
gegeben, so würde mir der unvermeidlich gewesene Verlust sicher zur Last
gelegt worden sein, jetzt aber sind Ew. Kurfürstl. Durchlaucht unzufrieden
über die geleisteten Zahlungen, da ich doch an der Treulosigkeit des Hansen
völlig unschuldig bin.
Es ist gar keinem Zweifel unterworfen, daß ich den Rest der An
weisung über 250/m Rth, wenn meine gewiß mit dem regsten Eifer an
gewendet werdende Bemühung zur Verweigerung weiterer Zahlung ohne
Erfolg bleibt, berichtigen muß, weil ich sie, wie gnädigst bekannt sein muß,
acceptiret habe. Der Gutheit des Oberhofagenten Rothschild verdanke ich
es allein, daß er, gewiß zu seinem Nachtheile, die Zahlungen an den Grafen
Hahn sistiret hat. Die Valuta ist ihm in der abschriftlich angelegten An
weisung bescheiniget, und ich könnte ihm im Gefolge meiner Acceptation
derselben eigentlich die völlige Auszahlung nicht verweigern.
Eine von einem christlichen Banquier gar nicht zu erwarten gewesene
Gefälligkeit des genannten Oberhofagenten ist es gleichfalls, daß er nicht
Anstand genommen hat, sämtliche zu Gräfl. Hahnschen Zahlungen im ver
gangenen Trinitatistermine bestimmt gewesenen Gelder meinem Begehren
nach anzugeben und an mich zurück zu liefern. Sie betragen 57 060 fl in
6340 Ldor und sind in meiner Rechnung vom Monate Juny wieder in Ein
nahme berechnet worden.“ (Carlshausen: Kurfürst an Buderus, 16. Juni 1808,
Buderus an den Kurfürsten, 7. Juli 1808, S. 1.)
187. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1808, Juni S. 15, Juli S. 15, Aug.
S. 15; Carlshausen: Buderus an den Kurfürsten 7. Juli 1808, S. 2; Der Kur
fürst an Buderus, 3. Sept. 1808, S. 1. Marbg.: Reservekassenrechnung 1811,
S. 18, 19, 51.
188. Marbg.: Buderus’Rechnung 1807, S. 114. Carlshausen : Buderus
Kontokorrent mit Rothschild.
189. Carlshausen: Lennep an den Kurfürsten unterm 5. Juli 1811.