Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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VIII  Die  Handlungsfirma  erhalten  sämtliche  Herrn  Associes,  wobey
es  sich  jedoch  übrigens  von  Selbsten  versteht,  daß  keiner  derselben ­
  irgend  ein  Geschäft  ohne  Vorwissen  der  andern  Unternehmen,
Ausführen,  oder  Geld  Aus  der  Gasse  nehmen  könne.
IX  Inventarien,  und  Bilanzen  der  neuen  Handlung  sind  an  keine
Zeit  gebunden  sollen  jedoch  immer,  sobald  es  die  Geschäften
erlauben,  gefertiget  werden.
X  Gleichwie  nun  Aber  der  Herr  Meyer  Amschel  Rothschild  mit
Hülfe  des  Höchsten  durch  seinen  von  Jugend  auf  bewiesenen
Fleiß,  Handlungs  Einsichten,  und  bis  in  das  hohe  Alter  fortgesetzte
rastlose  Tätigkeit  Allein  den  Grund  zum  Flor  der  gegenwärtigen
Handlung  gelegt,  und  dadurch  das  Zeitliche  Glück  seiner  Kinder
geschaffen  hat,  so  ist  es  gewiß  von  der  höchsten  Billigkeit,  daß  sich
derselbe  als  eigentlicher  Chef  und  nunmehriger  Associe  der  Handlung
conservirt,  ins  besondere  aber  bey  allen  Geschäften  die  entscheidende
Stimme  vorbehällt,  und  auch  hiermit  noch  ferner  das  Recht  vorbehalten ­
  haben  will,  nemlich
1)  Ausschließlich,  und  nach  eigenem  Wohlgefallen,  wenn  es  ihm
belieben  wird,  Auch  während  dem  Laufe  der  Zeit  des  Kontrakts
aus  der  Handlung  zu  tretten.
2)  Alle,  und  Jede  zum  personale  der  Handlung  gehörige  Individuen
nach  eignem  Gefallen,  anzunehmen,  und  abzudancken
3)  Nach  mit  dessen  Einwilligung  geschehener  Verheirathung  seiner
beyden  Söhnen  Herrn  Galmann,  und  Herrn  Jacob  Rothschild  zu
Gunsten  eines  Jeden  derselben  über  sechs  fünfzig  Theile  verfügen
zu  können,  sodaß  wenn  sich  Herr  Galmann  Rothschild  verheirathet,
noch  vierzig  drei  fünfzig  Theile  restiren,  wovon  dem  Herrn  Meyer
Amschel  Rothschild  zwanzig  Ein  und  Ein  halb  fünfzig  Theil  dem
Herrn  Amschel  Rothschild  zehn,  und  drei  quart,  und  dem  Herrn
Salomon  Rothschild  ebenfalls  zehn,  und  drei  quart  fünfzig  Theile
zuhören,  und  wenn  sich  Herr  Jacob  Rothschild  ebenfalls  Verheirathet
noch  dreißig  acht  fünfzig  Theile  für  die  drei  Associes  nemlich  dem
H.  Meyer  Amschel,  Herrn  Amschel,  und  H.  Salomon  Rothschild
übrig  bleiben,  wovon  Meyer  Amschel  Rothschild  Neun-Zehn,  Herrn
Amschel  Rothschild  neun  und  ein  halb,  und  Herrn  Salomon  Rothschild ­
  neun  und  ein  halb  fünfzig  Theil  eigenthümlich  gehören  werden.
            
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