Contents : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Bruttoertrags  der  abgeschafften  Mehlabgabe  den  geschlossenen  und  7 /i 0
den  offenen  Gemeinden  aus  Staatsmitteln  gewährte.  Im  übrigen
suchte  man  die  Steuereinnahmen  der  Gemeinden  zu  steigern.  Der
Staat  überließ  ihnen  die  Steuer  auf  die  Herstellung  von  kohlensaurem
Wasser  (Gasseusen)  und  die  Lustbarkeitsabgaben  (sugli  spettacoli  e
trattenimenti  pubblici),  ferner  gewährte  man  ihnen  die  Elektrizitätsund ­
  Gassteuer.  Die  Gemeindeoktrois  auf  Fleisch,  Futtermittel  und
Baumaterialien  wurden  neu  geregelt.  Schließlich  waren  noch  andere
Finanzmittel  zur  eventuellen  Deckung  der  Gemeindeausgaben  vorgesehen ­
  (Art.  10ff.).  Hierher  gehören:  Erhöhung  der  Zuschläge  zu
den  staatlichen  Immobiliarsteuern,  soweit  gesetzlich  zulässig;  dann
Steigerung  der  Einnahmen  aus  den  staatlichen  dazi  di  consumo  (Erhebung ­
  nach  einem  dem  Gesetz  von  1902  angefügten  Tarife)  und  aus
den  Dazizuschlägen,  ohne  daß  der  von  den  Gemeinden  an  den  Staat
für  den  staatlichen  dazio  consumo  zu  leistende  jährliche  Kanon  sich
erhöhte;  endlich  Anwendung  der  sonstigen  Gemeindesteuern  innerhalb ­
  des  gesetzlich  zulässigen  Maßes.  Auch  traf  das  Gesetz  Maßnahmen, ­
  die  sichern  sollten,  daß  die  Abschaffung  des  Mehloktroi
auch  wirklich  den  Konsumenten  zugute  kommen  sollte  (Art.  5
Abs.  3).
Auch  noch  in  anderer  Hinsicht  ist  das  Gesetz  von  1902  von
Bedeutung.  Es  erleichtert  den  geschlossenen  Gemeinden  den  Übergang ­
  zu  den  offenen,  indem  es  namentlich  auch  hier  staatliche  Intervention ­
  vorsieht.  Es  gewährt  in  diesem  Falle  den  Gemeinden  der
vierten,  dritten  und  zweiten  Klasse,  d.  h.  denen,  die  eine  „agglomerierte“ ­
  Bevölkerung  von  unter  50000  Einw.  haben,  ohne  Rücksicht
auf  die  staatlichen  Zuwendungen  für  Abschaffung  des  Mehloktroi,
jährliche  Beitragsleistungen  in  Höhe  von  20  bzw.  15  bzw.  10  °/ 0  ihrer
aus  dem  Oktroi  gezogenen  Gesamteinnahmen  abzüglich  des  auf  die
Mehlbesteuerung  bezüglichen  Teiles.  Dagegen  ist  der  Übergang  von
den  offenen  zu  den  geschlossenen  Gemeinden  versagt 1 ).

’)  Die  Gesamtzahl  der  geschlossenen  Gemeinden  ist  von  338  i.  J.  1899  auf
209  i.  J.  1908  zurückgegangen,  nämlich:  in  der  Klasse  IV  (unter  8000  Einw.)  von
119  auf  78,  in  der  Klasse  III  (8000  bis  20000  Einw.)  von  156  auf  80,  in  der  Klasse  II
(20000  bis  50000  Einw.)  von  49  auf  36,  während  in  der  Klasse  I  (über  60000  Einw.)
die  Zahl  der  Gemeinden  sogar  von  14  auf  15  gestiegen  ist.
Im  Jahre  1912  betrugen  die  staatlichen  Beitragsleistungen  an  die  Gemeinden
für  Abschaffung  des  Mehloktrois  sowie  Überführung  von  geschlossenen  Gemeinden
in  offene  rund  18,5  Mill.  L.,  während  der  an  den  Staat  geschuldete  dazio  di  consumo ­
  i.  J.  1911/12  auf  rund  52  Mill.  L.  veranschlagt  war,  so  daß  der  Staatskasse
            
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