1. Dezember 1805 : 4tes dänisches Anlehen von Rth. 200000 in Ldor zu
5 Rth., zu 4 1 /2°|o ) später zu 4°/o. 200 Partialobligationen. Sollte
10 Jahre lang unaufkündbar sein. Wurde durch Reskript vom
9. Mai 1817 auf 12 Jahre verlängert. Das ganze Anlehen übernahm
der Kurfürst von Hessen.
1. Januar 1806: 6tes dänisches Anlehen von Rth. 700000 in Ldor zu 5 Rth.,
zu 4>/->"/,, später zu 4 0 / 0 . Ausgestellt in Kopenhagen. 700 Partial
obligationen. Sollte rückzahlbar sein vom 1. Januar 1820 ab mit
Rth. 35000 jährlich. Durch Reskript vom 9. Mai 1817 wurde das
Anlehen auf 12 Jahre verlängert. Das ganze Anlehen übernahm
der Kurfürst von Hessen.
1. Januar 1806: 7tes dänisches Anlehen von 605 000 Rth. 20 ff, zu 4'/,"/»,
später zu 4 0 / 0 . 605 Partialobligationen. Sollte rückzahlbar sein
vom 1. Januar 1820 ab mit Rth. 30 000 jährlich. Durch Reskript
vom 9. Mai 1817 wurde das Anlehen auf 12 Jahre verlängert. Das
ganze Anlehen übernahm der Kurfürst von Hessen.
21. Februar 1806: Umtausch von 111 Landgräflich Darmstädtischen Partial
obligationen ä 1000 fl 24 ff zu 4 1 / 2 °/o gegen ebenso viel Landgräf
lich Darmstädtische von den Landständen garantierte Obligationen
zu 5 °/o für den Kurfürsten von Hessen.
16. Oktober 1806: dänische Restschuld von Rth. 200000, fällig am 1. Januar
1809, durch Rothschild im voraus an Hessen-Kassel zurückgezahlt
in dänischen vom Finanzkollegium ausgestellten Originalobliga
tionen zu 4'/s 0 /«.
Das Rothschildsche Zweiggeschäft in Kassel.
Das vorige Kapitel hat gezeigt, daß Rothschild häufig nach
Kassel kam und sich auch längere Zeit dort aufhielt. Um bei
vorkommenden Gelegenheiten schnell und persönlich daselbst ein
greifen zu können, muß er schon im Jahre 1802 in Kassel ansässig
gewesen sein, und gelegentlich müssen auch seine Söhne sich
Geschäfte halber dort aufgehalten haben. Auch nach dem Bericht
der judenschaftlichen Kommission vom 22. April 1820 betrieb Roth
schild schon im Jahre 1802, ohne mit dem landesherrlichen Schutz
versehen zu sein, die ausgedehntesten Wechsel- und sonstigen
Geschäfte in der Residenz. Als die dortigen Israeliten sich dadurch
in ihrem Nahrungserwerb geschmälert glaubten und Beschwerde
führten, wurde Rothschild zunächst von der Oberrentkammer zur
Bezahlung des ordnungsmäßigen Nachtgeldes angehalten. Zwar
suchte er das abzuwenden, und es gelang ihm auch am 16. September
des Jahres 1802 bei der Oberrentkammer eine gnädigste Resolution
zu erwirken, wonach er, wohl gegen Erlegung von 100 Rtlrn., vom
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