Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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bestritt  seine  Beitragspflicht  besonders  aus  dem  Grunde,  daß  durch
die  in  der  westfälischen  Zeit  eingetretenen  Veränderungen  in  den
Verhältnissen  der  Juden  die  Ansprüche  der  hessischen  Judenschaft
hinfällig  geworden  seien,  wogegen  letztere  erwiderte,  daß  bei  der
Zulassung  der  Juden  zum  Staatsbürgerrecht  deren  Konkurrenz
zu  den  Schulden  und  Lasten  der  judenschaftlichen  Korporation  und
Gemeinde  keineswegs  aufgehoben,  sondern  ausdrücklich  beibehalten
sei.  Durch  fortgesetzte  Appellationen  wurde  der  Prozeß  von  Rothschildscher ­
  Seite  lange  Jahre  aufgehalten.  Vergeblich  versuchte
Amschel  Mayer  im  Jahre  1820  den  Kurfürsten  zu  bestimmen,  die
Ansprüche  der  Judenschaft  niederzuschlagen,  vergeblich  versuchte
er  drei  Jahre  später  eine  Entlastungsurkunde  zu  erwirken,  wodurch
das  Aufhören  jeglichen  Verbandes  mit  dem  hessischen  Staat,  der
israelitischen  Gemeinde  und  der  israelitischen  Korporation  seit  der
Verordnung  vom  14.  Mai  1816  ausgesprochen  werden  sollte.  Unterm
19.  Juli  1823  wurde  ihm  vom  kurfürstlichen  Ministerium  die  Resolution ­
  erteilt,  daß  ihm  die  Entlassung  aus  dem  Kurhessischen  Untertanenverband ­
  nur  vom  gegenwärtigen  Zeitpunkt 58  an  erteilt  werden
könne,  daß  damit  aber  seinen  früheren  Verbindlichkeiten  und  dem
darüber  anhängigen  Rechtsstreit  kein  Eintrag  geschehe.  Hierauf
setzte  Amschel  Mayer  seine  Appellationen  fort  —  im  Jahre  1824
hatte  er  im  ganzen  bereits  neun  Mal  appelliert  —  und  lenkte  erst
ein,  als  im  Jahre  1828  seine  Kasseler  Rechtsanwälte  Rösing  und
Wolff,  ersterer  mehrfach,  letzterer  ein  Mal,  wegen  Mißbrauchs  des
Rechtsmittels  der  Appellation  in  Geldstrafen  genommen  waren.
Der  Rechtsstreit,  dessen  Ausgang  man  immer  noch  nicht  mit
Bestimmtheit  voraussehen  konnte,  war  nicht  weiter  als  bis  zum
Beweisverfahren  gediehen,  als  Rothschild  sich  im  Jahre  1829  zu
einem  Vergleich  herbeiließ.  Er  zahlte  an  den  Kasseler  Kreisvorsteher ­
  und  die  Gemeindeältesten  die  Summe  von  2500  Tlrn.,  und
zwar  1000  Tlr.  in  Frdor  zu  5  Tlrn.  und  1500  Tlr.  in  niederhessischer ­
  Währung.  Aus  dieser  Summe  wurde  die  Gemeinde
sowohl  wie  die  Korporation  mit  allen  eingeklagten  Beiträgen  samt
den  aufgelaufenen  Prozeßkosten  befriedigt.  Dagegen  erhielt  Amschel
Mayer  eine  „Befreiungsurkunde“  ausgefertigt,  wonach  die  Judenschaft ­
  auf  alle  ferneren  Ansprüche  an  ihn  verzichtete.  Die  althessische
  judenschaftliche  Korporation  erhielt  auf  diese  Weise
1145  Tlr.  25  Albus  8  Heller  niederhessischer  Währung  ausgezahlt,
die  israelitische  Gemeinde  zu  Kassel  1495  Tlr.  27  Albus  8  Heller  .
            
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