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verständigt, so hätte man ihm sicher zum Besseren geraten oder
hätten wenigstens noch Vorkehrungen zur Rettung der Sababurger
Wertsachen getroffen werden können. Volles Vertrauen zu üben
war aber nicht Sache des Kurfürsten, auch nicht den erprobtesten
Männern gegenüber. Immer erst in der höchsten Not entschloß
er sich zur Offenheit. Und so hatte er auch dem Geheimen
Ministerium vor seiner Flucht nichts von der Bergung der Ver
mögensobjekte mitgeteilt. Das Silbergerät sollte ursprünglich von
Münden aus zu Schiff die Weser hinab und nach England gebracht
werden. Da man sich aber mit dem Schiffer nicht über die Fracht
einigen konnte, indem dieser 50 Tlr. mehr verlangte, als der Kurfürst
zahlen wollte, so entschloß letzterer sich zur schleunigen Ver
mauerung in Sababurg. Von diesem und den übrigen Transporten
des Buderus hatten viele Leute Kunde erhalten, und so verbreitete
sich das Gerücht, daß an den drei beschriebenen Örtlichkeiten
Schätze vergraben seien. Aus Furcht, daß diese Gerüchte die
Franzosen zu Nachforschungen veranlassen könnten, teilten der
Oberbaurat Jussow und der Steuerrat Gottsched am 4. November
abends nach 11 Uhr dem Geheimen Ministerium den Sachverhalt
mit. Sie legten ein Schreiben von Buderus bei, daß dieser am
2. November auf seiner Reise nach Gottorf von Veckerhagen aus
an Jussow gerichtet hatte, und das die gleiche Besorgnis speziell
wegen der auf Sababurg verborgenen Sachen kundgab. Man war
so unklug gewesen, zum Schutze gegen etwaige Einbruchdiebstähle
ein Jägerkommando nach Sababurg zu legen, was natürlich jeder
mann verdächtig erscheinen mußte. Man hatte außerdem in der
Eile die große Unvorsichtigkeit begangen, mit den Silbersachen
nicht zugleich auch das betreffende Inventarienverzeichnis beiseite
zu schaffen, wie man es doch bei den Goldsachen der Löwenburg
und den Büchern der Wilhelmshöher Schloßbibliothek getan hatte.
Als sich nun herausstellte, daß der hessische Hofmarschall Graf
von Bohlen das Inventarienverzeichnis des herrschaftlichen Silbers
dem Generalgouverneur vorgewiesen hatte, blieb dem geängsteten
Ministerium keine Wahl mehr. Am 5. November, noch vor erfolgter
Drucklegung der oben erwähnten Proklamation, wurde beschlossen,
das Silbergeschirr wieder an Ort und Stelle bringen zu lassen,
und dem Grafen von Bohlen anheimgegeben, dem Gouverneur davon
Mitteilung zu machen. Der zurückgeholte Schatz wurde von den
Franzosen alsbald nach Mainz geschafft, und man darf annehmen,