Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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verständigt,  so  hätte  man  ihm  sicher  zum  Besseren  geraten  oder
hätten  wenigstens  noch  Vorkehrungen  zur  Rettung  der  Sababurger
Wertsachen  getroffen  werden  können.  Volles  Vertrauen  zu  üben
war  aber  nicht  Sache  des  Kurfürsten,  auch  nicht  den  erprobtesten
Männern  gegenüber.  Immer  erst  in  der  höchsten  Not  entschloß
er  sich  zur  Offenheit.  Und  so  hatte  er  auch  dem  Geheimen
Ministerium  vor  seiner  Flucht  nichts  von  der  Bergung  der  Vermögensobjekte ­
  mitgeteilt.  Das  Silbergerät  sollte  ursprünglich  von
Münden  aus  zu  Schiff  die  Weser  hinab  und  nach  England  gebracht
werden.  Da  man  sich  aber  mit  dem  Schiffer  nicht  über  die  Fracht
einigen  konnte,  indem  dieser  50  Tlr.  mehr  verlangte,  als  der  Kurfürst
zahlen  wollte,  so  entschloß  letzterer  sich  zur  schleunigen  Vermauerung ­
  in  Sababurg.  Von  diesem  und  den  übrigen  Transporten
des  Buderus  hatten  viele  Leute  Kunde  erhalten,  und  so  verbreitete
sich  das  Gerücht,  daß  an  den  drei  beschriebenen  Örtlichkeiten
Schätze  vergraben  seien.  Aus  Furcht,  daß  diese  Gerüchte  die
Franzosen  zu  Nachforschungen  veranlassen  könnten,  teilten  der
Oberbaurat  Jussow  und  der  Steuerrat  Gottsched  am  4.  November
abends  nach  11  Uhr  dem  Geheimen  Ministerium  den  Sachverhalt
mit.  Sie  legten  ein  Schreiben  von  Buderus  bei,  daß  dieser  am
2.  November  auf  seiner  Reise  nach  Gottorf  von  Veckerhagen  aus
an  Jussow  gerichtet  hatte,  und  das  die  gleiche  Besorgnis  speziell
wegen  der  auf  Sababurg  verborgenen  Sachen  kundgab.  Man  war
so  unklug  gewesen,  zum  Schutze  gegen  etwaige  Einbruchdiebstähle
ein  Jägerkommando  nach  Sababurg  zu  legen,  was  natürlich  jedermann ­
  verdächtig  erscheinen  mußte.  Man  hatte  außerdem  in  der
Eile  die  große  Unvorsichtigkeit  begangen,  mit  den  Silbersachen
nicht  zugleich  auch  das  betreffende  Inventarienverzeichnis  beiseite
zu  schaffen,  wie  man  es  doch  bei  den  Goldsachen  der  Löwenburg
und  den  Büchern  der  Wilhelmshöher  Schloßbibliothek  getan  hatte.
Als  sich  nun  herausstellte,  daß  der  hessische  Hofmarschall  Graf
von  Bohlen  das  Inventarienverzeichnis  des  herrschaftlichen  Silbers
dem  Generalgouverneur  vorgewiesen  hatte,  blieb  dem  geängsteten
Ministerium  keine  Wahl  mehr.  Am  5.  November,  noch  vor  erfolgter
Drucklegung  der  oben  erwähnten  Proklamation,  wurde  beschlossen,
das  Silbergeschirr  wieder  an  Ort  und  Stelle  bringen  zu  lassen,
und  dem  Grafen  von  Bohlen  anheimgegeben,  dem  Gouverneur  davon
Mitteilung  zu  machen.  Der  zurückgeholte  Schatz  wurde  von  den
Franzosen  alsbald  nach  Mainz  geschafft,  und  man  darf  annehmen,
            
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