Full text : Finanzwissenschaft

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3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.

und  das  öffentliche  Lieferungswesen  —  letzteres  namentlich  mit
Hinsicht  auf  den  Heeresbedarf  —  bezeichnet.  Stein  weist  auch  im
einzelnen  nach,  wie  das  Budgetwesen  ursprünglich  von  den  Einnahmen
ausgeht  und  erst  später  auch  die  Ausgaben  umfaßt.  Die  neueren
Autoren  —  Wagner,  Jeze  —  weisen  der  Untersuchung  der  Ausgaben ­
  ihren  entsprechenden  Platz  an  und  hat  namentlich  Wagner
das  Verdienst,  die  schwierigen  Fragen  der  Staatsausgaben  in  einer
bisher  vermißten,  hier  und  da  vielleicht  schon  zu  weitgehenden
Gründlichkeit  dargestellt  zu  haben.  Auch  die  neuere  englische
Finanzwissenschaft  fordert  die  Behandlung  der  Ausgaben.  So  sagt
Bastable:  Die  Probleme  der  Ausgaben  sind  ebensosehr  finanzielle
Probleme  wie  die  der  Einnahmen.  Dem  schließt  sich  Nicholson
an,  indem  er  sagt,  beide  Gegenstände  sind  koordinierter  Natur.
Eine  Ausnahme  bildet  Leroy-Beaulieu,  der  die  Finanzwissenschaft
als  die  Wissenschaft  von  den  öffentlichen  Einkünften  definiert.  Auch
die  Hineinziehung  der  Finanzverwaltung  mißbilligt  er.
2.  Die  Staatsausgaben  können  wir  nach  vielerlei  Gesichtspunkten
unterscheiden:  1.  Wir  können  vor  allem  unterscheiden  zwischen
Ausgaben  und  Kosten.  Kosten  sind  solche  Ausgaben,  welche
bei  Verwirklichung  eines  Staatszweckes  auftauchen,  Ausgaben  sind
z.  B.  die  Zinsen  der  Staatsschulden.  Unter  den  Staatsausgaben
verstehen  wir  streng  genommen  nur  den  bei  Erfüllung  der  Staatszwecke ­
  sich  ergebenden  in  Geld  ausgedrückten  Bedarf.  Daher  umfassen ­
  die  Staatsausgaben  so  genommen  nicht  den  ganzen  Bedarfs
denn  hierzu  gehören  die  gesamten  Opfer,  die  eventuell  keine  neun
Geldausgabe  verursachen,  also  z.  B.  die  aus  der  Nutzung  des  Staatsvermögens ­
  sich  ergebende  Deckung  der  Bedürfnisse,  ferner  Naturalleistungen ­
  der  Staatsbürger,  z.  B.  Naturalfronde,  unentgeltliche  Verseilung ­
  von  Ämtern  usw.  2.  Produktive  und  unproduktive
Ausgaben.  Bei  dieser  Unterscheidung  können  wir  die  engere
wirtschaftliche  oder  die  weitere  kulturelle  Bedeutung  vor  Augen
halten.  Im  engeren  Sinne  können  nur  die  für  wirtschaftliche  Zwecke
gemachten,  die  wirklich  wertschaffenden  Ausgaben  als  produktive
betrachtet  werden.  Da  der  größte  Teil  der  Staatsausgaben  nur
mittelbar  der  Wertproduktion  dient,  so  müßte  entweder  jede  Ausgabe ­
  als  produktiv  bezeichnet  werden,  welche  zur  Erfüllung  irgendwelches ­
  Staatszweckes  zweckmäßig  verwendet  wird,  oder  müßte  die
Unterscheidung  fallen  gelassen  werden,  da  ja  sonst  der  größte  Teil
der  Staatsausgaben  als  unproduktiv  bezeichnet  werden  müßte,  weil
die  meisten  nichtwirtschaftlichen  Zwecken  dienen.  3.  Die  staatlichen ­
  Ausgaben  können  unterschieden  werden  als  solche,  die  mit
den  Aufgaben  der  Verfassung  oder  mit  denen  der  Regierung
            
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