Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Artikel 12
Dieses Abkommen, das in deutscher und russischer Sprache abgeschlossen
 wird, tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden
 in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jahren, Der Austausch
 der Ratifikationsurkunden wird in Berlin erfolgen,
Wird das Abkommen von keinem der vertragschließenden Teile ein
Jahr vor Ablauf des fünfjährigen Zeitraums gekündigt, so bleibt es in
Geltung bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage an, wo es von einem
der beiden Teile gekündigt wird,
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen
Vertrag unterzeichnet. ;
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Moskau am 12, Oktober 1925.

gez, Brockdorffi-Rantzau gez. M, Litwinoff
gez. von Koerner gez. Hanetzky.
            
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