Full text : Finanzwissenschaft

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3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.

sorgt.  Die  Neuzeit  hat  hier  gründlich  aufgeräumt.  Während  alle
Zweige  der  Ausgabenwirtschaft  absolut  und  relativ  fortwährend
größere  Beträge  in  Anspruch  nehmen,  hat  die  Zivilliste  hier  und  da
auch  absolut,  überall  aber  relativ  abgenommen,  und  heute  nimmt
sie  in  den  meisten  Staaten,  namentlich  in  den  konstitutionellen
Monarchien  einen  verschwindend  geringen  Teil  des  Ausgabenbudgets
in  Anspruch.  Natürlich  kann  die  Zivilliste  über  ein  gewisses  Minimum ­
  herab  nicht  sinken,  da  dasselbe  der  oben  angeführten  Bestimmung ­
  entsprechen  soll,  wofür  aber  auch  im  kleinsten  Staat  ein
entsprechender  Betrag  gewidmet  werden  muß.
Auf  die  Höhe  der  Zivilliste  nehmen  hauptsächlich  folgende
Momente  Einfluß:  1.  der  Reichtum  der  Dynastie;  2.  der  Reichtum
des  Volkes;  3.  die  Größe  des  Staates;  4.  die  Höhe  der  allgemeinen
Kultur;  5.  die  Lebensführung  der  höheren  Klassen;  6.  das  Verhältnis ­
  zwischen  Dynastie  und  Volk.  Die  Lebensführung  des  Souveräns
kann  im  allgemeinen  —  Ausnahmen  können  immerhin  vorkommen
—  nicht  bescheidener  sein,  als  die  der  ihm  zunächst  stehenden  höchsten
Klassen  der  Staatsbewohner.  Der  Souverän  muß  in  der  Lage  sein,
den  Staat,  namentlich  gegenüber  anderen  Staatshäuptern,  würdig  zu
vertreten.  Es  liegt  ein  tiefer  historischer  Sinn  in  dem  Worte:  Es
hat  dem  Deutschen  Reich  viel  gekostet,  daß  ihm  der  Kaiser  sowenig ­
  gekostet  hat.  Der  Souverän  muß  in  der  Lage  sein,  Freigebigkeit ­
  zu  üben,  Wohltaten  zu  streuen,  Kunst,  Wissenschaft  und
Literatur  zu  unterstützen.  Er  darf  nicht  auf  Erwerb,  Spekulation,,
oder  Subventionen  von  Seite  anderer  Staatshäupter  angewiesen  sein,
da  dies  die  Würde  und  Unabhängigkeit  des  Staates  vernichtet.  Es
ist  notwendig,  daß  der  Souverän  nach  Möglichkeit  auch  die  Mitglieder ­
  der  Dynastie  entsprechend  dotiere  (Apanagen);  denn  es
würde  dem  Ansehen  der  Dynastie  schaden,  wenn  dieselben  in  prekäre ­
  wirtschaftliche  Lage  kämen,  obwohl  sich  das  freilich  nicht
immer  vermeiden  läßt.  Hat  ja  ein  französischer  Statistiker  nachgewiesen, ­
  daß  der  König  von  Frankreich  in  entfernten  Graden  verwandt ­
  war  mit  Personen,  die  auf  der  Straße  bettelten.
Es  ist  zweckmäßig,  die  Zivilliste  auf  längere  Zeit  festzusetzen,,
eventuell  auf  die  Lebensdauer  des  Souveräns.  In  mehreren  Staaten,
so  auch  in  Ungarn,  erfolgt  die  Festsetzung  auf  zehn  Jahre.
Es  ist  lehrreich,  die  Gestaltung  der  Zivilliste,  deren  Wandlung
im  Laufe  der  Zeit  mit  einigen  historischen  Daten  zu  beleuchten.
Im  Jahre  1662  betrugen  die  Kosten  des  Hofstaates  von  Ludwig  XIV^
11,6  Millionen  Livres,  dem  gegenüber  die  gesamten  Staatsausgaben
nur  35  Millionen  Livres  betrugen,  der  Hofstaat  nahm  also  beiläufig
ein  Drittel  der  gesamten  Staatsausgaben  in  Anspruch.  Sehr  inter-
            
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