IV. Abschnitt. Ausgaben für die innere Verwaltung.
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wesentlichen Einfluß: a) Das System der Verwaltung, ob entgeltlich
oder unentgeltlich (Ehrenämter), insbesondere das Verhältnis der
Selbstverwaltung zur Staatsverwaltung, b) Die entgeltliche oder unentgeltliche
Erfüllung der Verwaltungsakte gegenüber den einzelnen
Staatsbürgern, c) Das Maß der bei den öffentlichen Ausgaben beobachteten
Sparsamkeit und namentlich die Strenge der Kontrolle
bei den Staatsausgaben, d) Die Ausdehnung der staatlichen latigkeit.
das Maß der staatlichen Verwaltungsausgaben, e) Die Droße
der zur Vollziehung der Verwaltungsausgaben zur Verfügung stehenden
sonstigen Deckungsarten, Fonds usw. (Stiftungen, Verwaltungsvereine
usw.). . ...
Wenn wir die einzelnen Verwaltungsausgaben einer speziellen
Prüfung unterziehen, so kommen wir vom Standpunkte des Staatshaushaltes
vor allem zu folgenden Resultaten. Namentlich die
Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten bieten viel Lehrreiches.
Freilich muß hier immer vor Augen gehalten werden, daß die Einteilung
der verschiedenen Verwaltungszweige ungleich ist. So ist
z B das statistische Amt in dem einen Staate dem Handelsministerium,
in dem anderen dem Unterrichtsministerium zugeteilt. In
dem einen Staate ist das Unterrichtsministerium mit dem Justizressort,
in dem anderen mit dem Ministerium des Innern vereint,
in einzelnen Staaten gibt es ein selbständiges Kommunikationsministerium,
selbständiges Landwirtschaftsministerium, in manchen Staaten
ist das Finanzministerium in zwei Ministerien geteilt, Finanzministerium
und Schatzministerium usw. In absolutistisch regierten
Staaten finden wir selbständige Polizeiministerien. In mehreren
Staaten finden wir schon selbständige Arbeitsministerien. Wahrend
des Weltkrieges entstanden selbständige Ministerien für das Munitionswesen,
für das Ernährungswesen. Mit der Zahl der selbständigen
Ministerien wächst natürlich in der Regel die Größe der Ausgaben.
Die speziellen Aufgaben einzelner Staaten müssen gleichfalls in
Augenschein genommen werden. So hat z. B. Holland für die
Aufgaben des Waterstates so beträchtliche Ausgaben, die etwa
den zehnten Teil des Ausgabenbudgets ausmachen.
Trotzdem jedenfalls die Ausgaben für die innere Verwaltung
im Zunehmen begriffen sind, so nehmen dieselben doch nur bescheidene
Teile des Budgets in Anspruch. Selbst die im weiteren
Sinne genommene innere Verwaltung muß sich mit etwa 2U /ö,
wenn’s hoch geht mit 30 Prozent der Ausgaben begnügen, da den
größeren Teil das Militärbudget, das Schuldenbudget und das die
Produktionskosten der Staatseinnahmen repräsentierende binanzbudget
in Anspruch nehmen.