Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Abschnitt.  Ausgaben  für  die  innere  Verwaltung.

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wesentlichen  Einfluß:  a)  Das  System  der  Verwaltung,  ob  entgeltlich
oder  unentgeltlich  (Ehrenämter),  insbesondere  das  Verhältnis  der
Selbstverwaltung  zur  Staatsverwaltung,  b)  Die  entgeltliche  oder  unentgeltliche ­
  Erfüllung  der  Verwaltungsakte  gegenüber  den  einzelnen
Staatsbürgern,  c)  Das  Maß  der  bei  den  öffentlichen  Ausgaben  beobachteten ­
  Sparsamkeit  und  namentlich  die  Strenge  der  Kontrolle
bei  den  Staatsausgaben,  d)  Die  Ausdehnung  der  staatlichen  latigkeit.
  das  Maß  der  staatlichen  Verwaltungsausgaben,  e)  Die  Droße
der  zur  Vollziehung  der  Verwaltungsausgaben  zur  Verfügung  stehenden ­
  sonstigen  Deckungsarten,  Fonds  usw.  (Stiftungen,  Verwaltungsvereine ­
  usw.).  .  ...
Wenn  wir  die  einzelnen  Verwaltungsausgaben  einer  speziellen
Prüfung  unterziehen,  so  kommen  wir  vom  Standpunkte  des  Staatshaushaltes ­
  vor  allem  zu  folgenden  Resultaten.  Namentlich  die
Unterschiede  zwischen  den  einzelnen  Staaten  bieten  viel  Lehrreiches.
Freilich  muß  hier  immer  vor  Augen  gehalten  werden,  daß  die  Einteilung ­
  der  verschiedenen  Verwaltungszweige  ungleich  ist.  So  ist
z  B  das  statistische  Amt  in  dem  einen  Staate  dem  Handelsministerium, ­
  in  dem  anderen  dem  Unterrichtsministerium  zugeteilt.  In
dem  einen  Staate  ist  das  Unterrichtsministerium  mit  dem  Justizressort, ­
  in  dem  anderen  mit  dem  Ministerium  des  Innern  vereint,
in  einzelnen  Staaten  gibt  es  ein  selbständiges  Kommunikationsministerium, ­
  selbständiges  Landwirtschaftsministerium,  in  manchen  Staaten
ist  das  Finanzministerium  in  zwei  Ministerien  geteilt,  Finanzministerium ­
  und  Schatzministerium  usw.  In  absolutistisch  regierten
Staaten  finden  wir  selbständige  Polizeiministerien.  In  mehreren
Staaten  finden  wir  schon  selbständige  Arbeitsministerien.  Wahrend
des  Weltkrieges  entstanden  selbständige  Ministerien  für  das  Munitionswesen, ­
  für  das  Ernährungswesen.  Mit  der  Zahl  der  selbständigen
Ministerien  wächst  natürlich  in  der  Regel  die  Größe  der  Ausgaben.
Die  speziellen  Aufgaben  einzelner  Staaten  müssen  gleichfalls  in
Augenschein  genommen  werden.  So  hat  z.  B.  Holland  für  die
Aufgaben  des  Waterstates  so  beträchtliche  Ausgaben,  die  etwa
den  zehnten  Teil  des  Ausgabenbudgets  ausmachen.
Trotzdem  jedenfalls  die  Ausgaben  für  die  innere  Verwaltung
im  Zunehmen  begriffen  sind,  so  nehmen  dieselben  doch  nur  bescheidene ­
  Teile  des  Budgets  in  Anspruch.  Selbst  die  im  weiteren
Sinne  genommene  innere  Verwaltung  muß  sich  mit  etwa  2U  /ö,
wenn’s  hoch  geht  mit  30  Prozent  der  Ausgaben  begnügen,  da  den
größeren  Teil  das  Militärbudget,  das  Schuldenbudget  und  das  die
Produktionskosten  der  Staatseinnahmen  repräsentierende  binanzbudget
  in  Anspruch  nehmen.
            
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