Full text: Finanzwissenschaft

V. Abschnitt. Ausgaben für die Führung u. Verwaltung des Staatshaushaltes. 105 
V. Abschnitt. 
Ausgaben für die Führung und Verwaltung 
des Staatshaushaltes. 
Führun" und Verwaltung des Staatshaushaltes nehmen natür 
lich einen ansehnlichen Verwaltungsorganismus in Anspruch, dessen 
Tätigkeit mit bedeutenden Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind 
gewissermaßen die Produktionskosten, die Gestehungskosten der 
Staatseinnahmen, physikalisch ausgesprochen die Reibungskoeffi 
zienten der motorischen Effekte einerseits der finanziellen Saug 
apparate, andererseits der staatlichen Blutgefäße, die die finanziellen 
Blutkörper dorthin führen, wo dieselben nötig sind Denn es ist 
eine Einseitigkeit, die Verwaltungskosten des Staatshaushaltes nur 
nach den Kosten der Einnahmeverwaltung zu berechnen, es gehören 
auch jene Organe eigentlich zu den Organen des Staatshaushaltes, 
welche die Verwendung der Ausgaben besorgen, die aber den ein 
zelnen Ministerien angegliedert sind. Denn selbstverständlich be 
steht jeder Haushalt, der staatliche sowohl wie der private, aus 
Einnahmen und Ausgaben. Jedes Fachministerium ist, wie ein 
Schriftsteller bemerkt, ein Ministerium für Ausgaben. Hierfür hat 
jedes Ministerium in der Regel seine eigenen Organe (Kassa, Buch 
haltung usw.). Will ich nun wissen, welches die mit der Verwal 
tung des Staatshaushaltes verbundenen Kosten sind, so müssen 
natürlich auch die Kosten dieser Organe hierher gerechnet werden. 
Hierher müßte man ferner rechnen die Ausgaben für jene Einnahms- 
Hellen die aus gewissen Gründen anderen Ministerien angegliedert 
ind wie Eisenbahnen, Post, Telegraph, Telephon, Forste Gestüte, 
Fabriken usw. Ja, eigentlich mußten z. B. auch jene O g 
anderer Verwaltungszweige hierher gerechnet werden die mit d 
Verwaltung der Gebühren beschäftigt sind. Zu den Kosten des Staats 
haushaltes gehören zum Teil die Kosten des obersten Staatsrechnung«- 
hofes, des Finanzverwaltungsgerichtshofes usw. Natürlich m 
eine genaue Darstellung der Kosten der finanziellen Verwaltung 
auch jene Kosten umfassen, die die Selbstverwaltungskorper 
Vollzug der staatlichen Einnahmen zu tragen haben. Andererseits 
sind nicht zu den eigentlichen Verwaltungskosten zu rechnen ie 
Ausgaben für Monopole und Staatsbetriebe, die in den damit ge 
schaffenen Einnahmen ihre Deckung finden, also im strengste 
Sinne wirtschaftliche Produktionskosten sind. Auf dieser Basis em 
vollständiges Bild von den Kosten der Verwaltung des Staatshaus 
haltes zu geben, ist faktisch unmöglich. In der Regel begnügt man
	        
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