V. Abschnitt. Ausgaben für die Führung u. Verwaltung des Staatshaushaltes. 105
V. Abschnitt.
Ausgaben für die Führung und Verwaltung
des Staatshaushaltes.
Führun" und Verwaltung des Staatshaushaltes nehmen natür
lich einen ansehnlichen Verwaltungsorganismus in Anspruch, dessen
Tätigkeit mit bedeutenden Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind
gewissermaßen die Produktionskosten, die Gestehungskosten der
Staatseinnahmen, physikalisch ausgesprochen die Reibungskoeffi
zienten der motorischen Effekte einerseits der finanziellen Saug
apparate, andererseits der staatlichen Blutgefäße, die die finanziellen
Blutkörper dorthin führen, wo dieselben nötig sind Denn es ist
eine Einseitigkeit, die Verwaltungskosten des Staatshaushaltes nur
nach den Kosten der Einnahmeverwaltung zu berechnen, es gehören
auch jene Organe eigentlich zu den Organen des Staatshaushaltes,
welche die Verwendung der Ausgaben besorgen, die aber den ein
zelnen Ministerien angegliedert sind. Denn selbstverständlich be
steht jeder Haushalt, der staatliche sowohl wie der private, aus
Einnahmen und Ausgaben. Jedes Fachministerium ist, wie ein
Schriftsteller bemerkt, ein Ministerium für Ausgaben. Hierfür hat
jedes Ministerium in der Regel seine eigenen Organe (Kassa, Buch
haltung usw.). Will ich nun wissen, welches die mit der Verwal
tung des Staatshaushaltes verbundenen Kosten sind, so müssen
natürlich auch die Kosten dieser Organe hierher gerechnet werden.
Hierher müßte man ferner rechnen die Ausgaben für jene Einnahms-
Hellen die aus gewissen Gründen anderen Ministerien angegliedert
ind wie Eisenbahnen, Post, Telegraph, Telephon, Forste Gestüte,
Fabriken usw. Ja, eigentlich mußten z. B. auch jene O g
anderer Verwaltungszweige hierher gerechnet werden die mit d
Verwaltung der Gebühren beschäftigt sind. Zu den Kosten des Staats
haushaltes gehören zum Teil die Kosten des obersten Staatsrechnung«-
hofes, des Finanzverwaltungsgerichtshofes usw. Natürlich m
eine genaue Darstellung der Kosten der finanziellen Verwaltung
auch jene Kosten umfassen, die die Selbstverwaltungskorper
Vollzug der staatlichen Einnahmen zu tragen haben. Andererseits
sind nicht zu den eigentlichen Verwaltungskosten zu rechnen ie
Ausgaben für Monopole und Staatsbetriebe, die in den damit ge
schaffenen Einnahmen ihre Deckung finden, also im strengste
Sinne wirtschaftliche Produktionskosten sind. Auf dieser Basis em
vollständiges Bild von den Kosten der Verwaltung des Staatshaus
haltes zu geben, ist faktisch unmöglich. In der Regel begnügt man