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3. Buch. Die Staatsausgaben.
wesen besondere Stiftungen, Fonds, wie in Ungarn und Österreich
der .Religions- und Schulfond. Hierdurch wird das Staatsbudget
zum Teil nicht unbedeutend entlastet. Die Frage der Verteilung
der Lasten zwischen diesen einzelnen Faktoren, namentlich zwischen
dem Staat und den Selbstverwaltungskörpern, läßt sich schwer all
gemein entscheiden, keinesfalls läßt es sich behaupten, daß das
Bildungswesen bloß Sache der Gemeinde, oder bloß Sache des
Staates ist. Sie sind zu vereintem Wirken berufen. Im ein
zelnen lassen sich wohl gewisse Richtlinien feststellen. Die Organe
der allgemeinen Bildung, die Organe der höchsten Ausbildung —
wie Universitäten, Polytechniken —, die dem ganzen Staate dienen
sollen, müssen in erster Linie vom Staate versorgt werden, doch
können auch Ausnahmen vorkommen (Stadtuniversitäten).
Die Ansprüche an den Staat im Interesse des Bildungswesens
sind im Fortschreiten der Kultur immer größer geworden. Die
Steigerung der Anforderungen an das Budget verursachen nament
lich folgende Umstände: a) Ausdehnung der staatlichen Kulturtätig
keit auf den elementaren Unterricht und zwar mit Anwendung des
Prinzips des obligaten und unentgeltlichen Unterrichts; b) größerer
Aufwand, vollständigere Einrichtung der Schulen, oft mit Ver
irrungen ins Gebiet des unverzeihlichen Luxus in Prachtbauten usw.;
c) bessere Gehalts- und Pensionsverhältnisse für das Lehrpersonal;
d) Versorgung der Schulkinder, eventuell mit Nahrungs- und Klei
dungsmitteln; e) Stipendien; f) Anstellung von Schulärzten; g) Ferien
kolonien ; h) Gymnastik, Sport und Spiel; i) intensiverer Unterricht
des weiblichen Geschlechts; k) Wiederholungs- und hauswirtschaft
licher Unterricht für die Elementarklassen Absolvierte. In neuerer
Zeit ist auch die Organisierung der Inspektion über das Bildungs
wesen und namentlich über das Elementar- und Mittelschulwesen
(Inspektoren) mit größeren Ausgaben verbunden. Nach den hier
zu erfüllenden Aufgaben sind namentlich folgende Zweige der Unter
richtsverwaltung zu unterscheiden: a) Erziehung; b) Unterricht;
c) Wissenschaft; d) Kunst; e) Religion und Moral. In das Gebiet
der Erziehung und des Unterrichts, der Moral und Religion gehört
namentlich das elementare Unterrichtswesen. Nach dem Weltkriege
werden allem Anscheine nach die Anforderungen hier ganz besonders
sich steigern, da die Verwilderung der Jugend höchst betrübende und
bedenkliche Zunahme erlitten hat. Bezüglich des Unterrichts sind
namentlich folgende Richtungen zu unterscheiden: a) Elementarunter
richt; b) Mittelschulunterricht als Vorbereitung zu den höheren Stufen,
Gymnasien, Realschulen und Realgymnasien; c) der hohe Unter
richt (Hochschulen, Universitäten, Polytechniken usw.) ; d) der Fach-