Full text: Finanzwissenschaft

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3. Buch. Die Staatsausgaben. 
wesen besondere Stiftungen, Fonds, wie in Ungarn und Österreich 
der .Religions- und Schulfond. Hierdurch wird das Staatsbudget 
zum Teil nicht unbedeutend entlastet. Die Frage der Verteilung 
der Lasten zwischen diesen einzelnen Faktoren, namentlich zwischen 
dem Staat und den Selbstverwaltungskörpern, läßt sich schwer all 
gemein entscheiden, keinesfalls läßt es sich behaupten, daß das 
Bildungswesen bloß Sache der Gemeinde, oder bloß Sache des 
Staates ist. Sie sind zu vereintem Wirken berufen. Im ein 
zelnen lassen sich wohl gewisse Richtlinien feststellen. Die Organe 
der allgemeinen Bildung, die Organe der höchsten Ausbildung — 
wie Universitäten, Polytechniken —, die dem ganzen Staate dienen 
sollen, müssen in erster Linie vom Staate versorgt werden, doch 
können auch Ausnahmen vorkommen (Stadtuniversitäten). 
Die Ansprüche an den Staat im Interesse des Bildungswesens 
sind im Fortschreiten der Kultur immer größer geworden. Die 
Steigerung der Anforderungen an das Budget verursachen nament 
lich folgende Umstände: a) Ausdehnung der staatlichen Kulturtätig 
keit auf den elementaren Unterricht und zwar mit Anwendung des 
Prinzips des obligaten und unentgeltlichen Unterrichts; b) größerer 
Aufwand, vollständigere Einrichtung der Schulen, oft mit Ver 
irrungen ins Gebiet des unverzeihlichen Luxus in Prachtbauten usw.; 
c) bessere Gehalts- und Pensionsverhältnisse für das Lehrpersonal; 
d) Versorgung der Schulkinder, eventuell mit Nahrungs- und Klei 
dungsmitteln; e) Stipendien; f) Anstellung von Schulärzten; g) Ferien 
kolonien ; h) Gymnastik, Sport und Spiel; i) intensiverer Unterricht 
des weiblichen Geschlechts; k) Wiederholungs- und hauswirtschaft 
licher Unterricht für die Elementarklassen Absolvierte. In neuerer 
Zeit ist auch die Organisierung der Inspektion über das Bildungs 
wesen und namentlich über das Elementar- und Mittelschulwesen 
(Inspektoren) mit größeren Ausgaben verbunden. Nach den hier 
zu erfüllenden Aufgaben sind namentlich folgende Zweige der Unter 
richtsverwaltung zu unterscheiden: a) Erziehung; b) Unterricht; 
c) Wissenschaft; d) Kunst; e) Religion und Moral. In das Gebiet 
der Erziehung und des Unterrichts, der Moral und Religion gehört 
namentlich das elementare Unterrichtswesen. Nach dem Weltkriege 
werden allem Anscheine nach die Anforderungen hier ganz besonders 
sich steigern, da die Verwilderung der Jugend höchst betrübende und 
bedenkliche Zunahme erlitten hat. Bezüglich des Unterrichts sind 
namentlich folgende Richtungen zu unterscheiden: a) Elementarunter 
richt; b) Mittelschulunterricht als Vorbereitung zu den höheren Stufen, 
Gymnasien, Realschulen und Realgymnasien; c) der hohe Unter 
richt (Hochschulen, Universitäten, Polytechniken usw.) ; d) der Fach-
	        
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