Full text : Finanzwissenschaft

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3.  Bach.  Die  Staatsausgaben.

9  Prozent  auf  das  Unterrichtswesen,  pro  Kopf  der  Bevölkerung
5  54  Kronen.  Betrachten  wir  noch  einige  andere  Staaten,  so  ergibt
sich  uns  folgendes.  Im  Ordinarium  betrug  das  Unterrichtsbudget
insgesamt  in  pr0  Kopf
der  Bevölkerung
Österreich  (1915/16)  116,9  Millionen  Kronen,  4,01  Kronen,
Preußen  (1916/17)  278,4  „  Mark,  6,96  Mark
Frankreich  (1916)  338,9  „  Frank,  8,55  Frank,
Schweden  (1917)  34,2  „  Kronen,  6,00  Kronen.
Von  dem  Budget  des  Unterrichtsministeriums  entfiel  auf  die
Ausgaben  für  Kultus  in  Ungarn  16,0  Millionen  Kronen,  in  Österreich ­
  25,3  Millionen  Kronen,  in  Preußen  35,0  Millionen  Mark.

VIII.  Abschnitt.
Ausgaben  für  die  Justizpflege.
Die  Ausgaben  des  Justizwesens  sind  vielleicht  diejenigen,  die  am
genauesten  zu  begrenzen  sind.  Trotzdem  finden  wir  auch  hier  große
Unterschiede,  wie  sich  auch  aus  den  unten  mitgeteilten  statistischen
Daten  ergibt.  Namentlich  folgende  Umstände  beeinflussen  die  Höhe
dieser  Ausgaben:  a)  das  Verhältnis  der  Justiz  zur  Verwaltung  und
namentlich  die  Loslösung  der  Justiz  von  der  Verwaltung;  b)  Umfang ­
  des  Gebietes  der  Justizpflege,  namentlich  Bedeutung  der  sogenannten ­
  freiwilligen  und  präventiven  Justiz;  c)  Verhältnis  der
staatlichen  Organisation  zu  der  der  Selbstverwaltung  (Gouvernementalismus ­
  und  Voluntarismus,  Börsengerichte,  Arbeitskammern
usw.);  d)  das  Strafsystem.  In  neuerer  Zeit  haben  namentlich
folgende  Umstände  ein  Steigen  der  Ausgaben  verursacht:  a)  Vermehrung ­
  der  Bevölkerung  und  damit  verbundene  Vermehrung  der
juristischen  Streitfälle;  b)  außerordentliche  Entwicklung  der  wirtschaftlichen ­
  Interessen  und  der  Verkehrs  Vorgänge,  sowie  der  daraus
sich  ergebenden  Rechtsstreitigkeiten;  c)  Vermehrung  der  illegalen
Handlungen  in  Verbindung  mit  dem  gesteigerten  Wirtschaftsleben,
der  damit  verbundenen  Ausstellung  unzähliger  Dokumente  und  Ausdehnung ­
  der  Staatstätigkeit  auf  neue  Gebiete,  die  stets  eine  ganze
Reihe  von  Übertretungen  veranlaßt;  d)  größere  Anforderungen  an
die  Sachkenntnis,  Notwendigkeit  der  Anstellung  von  rechtskundigen
            
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