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3. Bach. Die Staatsausgaben.
9 Prozent auf das Unterrichtswesen, pro Kopf der Bevölkerung
5 54 Kronen. Betrachten wir noch einige andere Staaten, so ergibt
sich uns folgendes. Im Ordinarium betrug das Unterrichtsbudget
insgesamt in pr0 Kopf
der Bevölkerung
Österreich (1915/16) 116,9 Millionen Kronen, 4,01 Kronen,
Preußen (1916/17) 278,4 „ Mark, 6,96 Mark
Frankreich (1916) 338,9 „ Frank, 8,55 Frank,
Schweden (1917) 34,2 „ Kronen, 6,00 Kronen.
Von dem Budget des Unterrichtsministeriums entfiel auf die
Ausgaben für Kultus in Ungarn 16,0 Millionen Kronen, in Österreich
25,3 Millionen Kronen, in Preußen 35,0 Millionen Mark.
VIII. Abschnitt.
Ausgaben für die Justizpflege.
Die Ausgaben des Justizwesens sind vielleicht diejenigen, die am
genauesten zu begrenzen sind. Trotzdem finden wir auch hier große
Unterschiede, wie sich auch aus den unten mitgeteilten statistischen
Daten ergibt. Namentlich folgende Umstände beeinflussen die Höhe
dieser Ausgaben: a) das Verhältnis der Justiz zur Verwaltung und
namentlich die Loslösung der Justiz von der Verwaltung; b) Umfang
des Gebietes der Justizpflege, namentlich Bedeutung der sogenannten
freiwilligen und präventiven Justiz; c) Verhältnis der
staatlichen Organisation zu der der Selbstverwaltung (Gouvernementalismus
und Voluntarismus, Börsengerichte, Arbeitskammern
usw.); d) das Strafsystem. In neuerer Zeit haben namentlich
folgende Umstände ein Steigen der Ausgaben verursacht: a) Vermehrung
der Bevölkerung und damit verbundene Vermehrung der
juristischen Streitfälle; b) außerordentliche Entwicklung der wirtschaftlichen
Interessen und der Verkehrs Vorgänge, sowie der daraus
sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten; c) Vermehrung der illegalen
Handlungen in Verbindung mit dem gesteigerten Wirtschaftsleben,
der damit verbundenen Ausstellung unzähliger Dokumente und Ausdehnung
der Staatstätigkeit auf neue Gebiete, die stets eine ganze
Reihe von Übertretungen veranlaßt; d) größere Anforderungen an
die Sachkenntnis, Notwendigkeit der Anstellung von rechtskundigen