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3. Buch. Die Staatsausgaben.
wesen besondere Stiftungen, Fonds, wie in Ungarn und Österreich
der .Religions- und Schulfond. Hierdurch wird das Staatsbudget
zum Teil nicht unbedeutend entlastet. Die Frage der Verteilung
der Lasten zwischen diesen einzelnen Faktoren, namentlich zwischen
dem Staat und den Selbstverwaltungskörpern, läßt sich schwer allgemein
entscheiden, keinesfalls läßt es sich behaupten, daß das
Bildungswesen bloß Sache der Gemeinde, oder bloß Sache des
Staates ist. Sie sind zu vereintem Wirken berufen. Im einzelnen
lassen sich wohl gewisse Richtlinien feststellen. Die Organe
der allgemeinen Bildung, die Organe der höchsten Ausbildung —
wie Universitäten, Polytechniken —, die dem ganzen Staate dienen
sollen, müssen in erster Linie vom Staate versorgt werden, doch
können auch Ausnahmen vorkommen (Stadtuniversitäten).
Die Ansprüche an den Staat im Interesse des Bildungswesens
sind im Fortschreiten der Kultur immer größer geworden. Die
Steigerung der Anforderungen an das Budget verursachen namentlich
folgende Umstände: a) Ausdehnung der staatlichen Kulturtätigkeit
auf den elementaren Unterricht und zwar mit Anwendung des
Prinzips des obligaten und unentgeltlichen Unterrichts; b) größerer
Aufwand, vollständigere Einrichtung der Schulen, oft mit Verirrungen
ins Gebiet des unverzeihlichen Luxus in Prachtbauten usw.;
c) bessere Gehalts- und Pensionsverhältnisse für das Lehrpersonal;
d) Versorgung der Schulkinder, eventuell mit Nahrungs- und Kleidungsmitteln;
e) Stipendien; f) Anstellung von Schulärzten; g) Ferienkolonien
; h) Gymnastik, Sport und Spiel; i) intensiverer Unterricht
des weiblichen Geschlechts; k) Wiederholungs- und hauswirtschaftlicher
Unterricht für die Elementarklassen Absolvierte. In neuerer
Zeit ist auch die Organisierung der Inspektion über das Bildungswesen
und namentlich über das Elementar- und Mittelschulwesen
(Inspektoren) mit größeren Ausgaben verbunden. Nach den hier
zu erfüllenden Aufgaben sind namentlich folgende Zweige der Unterrichtsverwaltung
zu unterscheiden: a) Erziehung; b) Unterricht;
c) Wissenschaft; d) Kunst; e) Religion und Moral. In das Gebiet
der Erziehung und des Unterrichts, der Moral und Religion gehört
namentlich das elementare Unterrichtswesen. Nach dem Weltkriege
werden allem Anscheine nach die Anforderungen hier ganz besonders
sich steigern, da die Verwilderung der Jugend höchst betrübende und
bedenkliche Zunahme erlitten hat. Bezüglich des Unterrichts sind
namentlich folgende Richtungen zu unterscheiden: a) Elementarunterricht;
b) Mittelschulunterricht als Vorbereitung zu den höheren Stufen,
Gymnasien, Realschulen und Realgymnasien; c) der hohe Unterricht
(Hochschulen, Universitäten, Polytechniken usw.) ; d) der Fach-