Full text : Finanzwissenschaft

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3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.

wesen  besondere  Stiftungen,  Fonds,  wie  in  Ungarn  und  Österreich
der  .Religions-  und  Schulfond.  Hierdurch  wird  das  Staatsbudget
zum  Teil  nicht  unbedeutend  entlastet.  Die  Frage  der  Verteilung
der  Lasten  zwischen  diesen  einzelnen  Faktoren,  namentlich  zwischen
dem  Staat  und  den  Selbstverwaltungskörpern,  läßt  sich  schwer  allgemein ­
  entscheiden,  keinesfalls  läßt  es  sich  behaupten,  daß  das
Bildungswesen  bloß  Sache  der  Gemeinde,  oder  bloß  Sache  des
Staates  ist.  Sie  sind  zu  vereintem  Wirken  berufen.  Im  einzelnen ­
  lassen  sich  wohl  gewisse  Richtlinien  feststellen.  Die  Organe
der  allgemeinen  Bildung,  die  Organe  der  höchsten  Ausbildung  —
wie  Universitäten,  Polytechniken  —,  die  dem  ganzen  Staate  dienen
sollen,  müssen  in  erster  Linie  vom  Staate  versorgt  werden,  doch
können  auch  Ausnahmen  vorkommen  (Stadtuniversitäten).
Die  Ansprüche  an  den  Staat  im  Interesse  des  Bildungswesens
sind  im  Fortschreiten  der  Kultur  immer  größer  geworden.  Die
Steigerung  der  Anforderungen  an  das  Budget  verursachen  namentlich ­
  folgende  Umstände:  a)  Ausdehnung  der  staatlichen  Kulturtätigkeit ­
  auf  den  elementaren  Unterricht  und  zwar  mit  Anwendung  des
Prinzips  des  obligaten  und  unentgeltlichen  Unterrichts;  b)  größerer
Aufwand,  vollständigere  Einrichtung  der  Schulen,  oft  mit  Verirrungen ­
  ins  Gebiet  des  unverzeihlichen  Luxus  in  Prachtbauten  usw.;
c)  bessere  Gehalts-  und  Pensionsverhältnisse  für  das  Lehrpersonal;
d)  Versorgung  der  Schulkinder,  eventuell  mit  Nahrungs-  und  Kleidungsmitteln; ­
  e)  Stipendien;  f)  Anstellung  von  Schulärzten;  g)  Ferienkolonien ­
  ;  h)  Gymnastik,  Sport  und  Spiel;  i)  intensiverer  Unterricht
des  weiblichen  Geschlechts;  k)  Wiederholungs-  und  hauswirtschaftlicher ­
  Unterricht  für  die  Elementarklassen  Absolvierte.  In  neuerer
Zeit  ist  auch  die  Organisierung  der  Inspektion  über  das  Bildungswesen ­
  und  namentlich  über  das  Elementar-  und  Mittelschulwesen
(Inspektoren)  mit  größeren  Ausgaben  verbunden.  Nach  den  hier
zu  erfüllenden  Aufgaben  sind  namentlich  folgende  Zweige  der  Unterrichtsverwaltung ­
  zu  unterscheiden:  a)  Erziehung;  b)  Unterricht;
c)  Wissenschaft;  d)  Kunst;  e)  Religion  und  Moral.  In  das  Gebiet
der  Erziehung  und  des  Unterrichts,  der  Moral  und  Religion  gehört
namentlich  das  elementare  Unterrichtswesen.  Nach  dem  Weltkriege
werden  allem  Anscheine  nach  die  Anforderungen  hier  ganz  besonders
sich  steigern,  da  die  Verwilderung  der  Jugend  höchst  betrübende  und
bedenkliche  Zunahme  erlitten  hat.  Bezüglich  des  Unterrichts  sind
namentlich  folgende  Richtungen  zu  unterscheiden:  a)  Elementarunterricht; ­
  b)  Mittelschulunterricht  als  Vorbereitung  zu  den  höheren  Stufen,
Gymnasien,  Realschulen  und  Realgymnasien;  c)  der  hohe  Unterricht ­
  (Hochschulen,  Universitäten,  Polytechniken  usw.) ;  d)  der  Fach-
            
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