Full text: Finanzwissenschaft

VII. Abschnitt. Ausgaben für Unterricht, Bildungswesen, Wissenschaft, Kunst. 111 
unterricht (Handels-, Industrie-, Landwirtschaftsschulen usw.); 
e) Kunstschulen (Konservatorien, Maler- und Bildhauerschulen usw.); 
f) die Stätten für allgemeine Bildung und den freien Unterricht 
(Universitätsausdehnung usw.). Außerdem hat die Neuzeit eine 
Reihe selbständiger Institute für den wissenschaftlichen Betrieb 
notwendig gemacht: Kliniken, Laboratorien, wissenschaftliche und 
Kunstsammlungen, Museen, Observatorien, Seminarien, wissenschaft 
liche Ausstellungen usw. 
Das Unterrichtswesen, die Förderung von Kunst und Wissen 
schaft sind nicht in dem Maße Aufgabe der staatlichen Verwaltung 
wie das Justizwesen, das Heerwesen usw. Auf dem Gebiete des 
Unterrichts ist auch heute noch in einzelnen Staaten die Kirche 
in hohem Maße tätig, namentlich im Kreise des Volksunterrichts. 
Aber auch Verwaltungsvereine üben hier eine ersprießliche Tätig 
keit aus. Ebenso ist auf dem Gebiete der Wissenschaft und der 
Kunst der Staat erst in zweiter Linie berufen und vielleicht darf 
man sagen befähigt, tätig zu sein und dann auch nach Möglichkeit 
nur durch materielle Beihilfe, ohne auf die Richtungen der Kunst 
und Wissenschaft Einfluß zu nehmen. Noch mehr als auf dem 
Gebiete des Unterrichts kommen für Kunst- und Wissenschaft Ver 
waltungsvereine in Betracht. Trotzdem sehen wir in allen Ländern, 
daß eine große Reihe von Einrichtungen für Kunst und Wissenschaft 
begründet und erhalten werden: Museen, Akademien, Laboratorien, 
Sternwarten, Bibliotheken, Stipendien, Preise, wissenschaftliche Ex 
peditionen, Archive usw., von den gleichzeitig dem Unterricht dienen 
den Hochschulen aller Art ganz abgesehen. Außerdem ist noch zu 
bemerken, daß fast jedem Ministerium wissenschaftliche Anstalten 
angehören, dem landwirtschaftlichen, dem Handelsministerium, dem 
Kriegministerium, dem Justizministerium usw. 
In welchem Maße die Kosten des Unterrichtswesens in neuerer 
Zeit gestiegen sind, zeigen folgende Zahlen. In Ungarn betrug das 
Unterrichtsbudget 
1870; 3,3 Millionen Kronen 
1913: 118,0 „ >, 
Eine besondere Steigerung nahmen die Ausgaben für das Volks 
schulwesen, die in den 70 er Jahren des vorigen Jahrhunderts nach 
Wiederherstellung der ungarischen Verfassung etwa 2 Millionen 
Kronen betrug, im Jahre 1913 dagegen 33,8 Millionen Kronen. Von 
den gesamten Ausgaben entfallen auf den Volksunterricht 1,59 Pro 
zent und pro Kopf der Bevölkerung 1,58 Kronen. 
Von den gesamten Staatsausgaben — die staatlichen Betriebe 
auf dem Gebiete der Kommunikation nicht inbegriffen — fallen
	        
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