Full text: Finanzwissenschaft

L18 
3. Buch. Die Staatsausgaben. 
bieten, daß derselbe — sofern der Staat hierfür nicht aufkommt 
für Krankheitsfall und andere Unfälle eine Versicherung eingehen 
könne. 
Wenn wir die Bestandteile des Gehaltes untersuchen, so sind 
die wesentlichen wie folgt: a) das etatmäßige Gehalt; b) Alters-, 
Personal-, Punktions- und sonstige Zulagen; c) die Pension; d) Wit 
wen- und Waisenunterstützung. Außerdem kommen vor: a) Tage- 
und Reisegelder (Diurnen); b) Übersiedelungsbeiträge; c) Bestattungs 
beiträge („Totenquartal“). Die Teuerung im ersten Jahrzehnt des 
XX. Jahrhunderts nötigte in mehreren Staaten zur Gewährung 
von Teuerungszulagen resp. Familienzulagen für Familienväter.. Die 
exorbitanten Preiserhöhungen infolge des Weltkrieges führten zur 
Systemisierung weiterer Zulagen in der Form von Teuerungsbeilagen. 
Wegen der Schwierigkeit der Anschaffung von verschiedenen un 
entbehrlichen Gegenständen des Bedarfs, die infolge der hohen 
Preise bedeutende Beträge in Anspruch nahm, wurden zinsenfreie 
Vorschüsse gewährt. 
Wir wollen hier noch einige statistische Daten zur Beleuchtung 
der Verhältnisse geben. In Ungarn beziehen von den in Rangklassen 
eingeteilten Staatsbeamten (1914/15) 67,2 Prozent ein Gehalt von 
nicht über 4400 Kronen, überdies stehen noch 802 956 Personen 
(Postoffiziale, Diurnisten, Praktikanten, Arbeiter usw.) im Staats 
dienst zumeist mit einem noch geringeren Gehalt. 
Einzelne Schriftsteller, so Steinbach (Rechtsgeschäfte) betrachten 
die Gehälter nicht als Entlohnung von Arbeitskraft, sondern sehen 
in denselben das Analogon von Renten, die je nach den durch den 
Rang bestimmten Bedürfnissen den Beamten gewährt werden. Vom 
Standpunkte der Bestimmung der Höhe dieser Gehälter hat jedoch 
diese Unterscheidung keine Bedeutung, da auch in diesem Falle die 
hier erörterten Momente bei der Bestimmung derselben in Betracht 
kommen. 
Gewisser Vorzüge wegen besitzt der Staatsdienst eine große 
Anziehungskraft. Er gewährt eine angesehene soziale Stellung und 
verlangt keine übergroße Anstrengung. Er wird auch körperlich 
zarteren Naturen dankbares Wirkungsfeld bieten. Darum kann leicht 
der Fall eintreten, daß sich ein übermäßiges Angebot von seiten 
der Stellungsuchenden kundgibt. Es ist leicht möglich, daß sich 
eine fast dreifache Besetzung der Stellungen beobachten lassen wird: 
Derjenige, der gegenwärtig die Stelle versieht, derjenige, der sie vordem 
besaß und jetzt das Gehalt als Pension bezieht, und derjenige, der 
auf die Stelle wartet. Andererseits ist auch jenes System nicht zu 
befürworten, wo der Staat namentlich jüngere Kräfte in Überzahl
	        
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