L18
3. Buch. Die Staatsausgaben.
bieten, daß derselbe — sofern der Staat hierfür nicht aufkommt
für Krankheitsfall und andere Unfälle eine Versicherung eingehen
könne.
Wenn wir die Bestandteile des Gehaltes untersuchen, so sind
die wesentlichen wie folgt: a) das etatmäßige Gehalt; b) Alters-,
Personal-, Punktions- und sonstige Zulagen; c) die Pension; d) Wit
wen- und Waisenunterstützung. Außerdem kommen vor: a) Tage-
und Reisegelder (Diurnen); b) Übersiedelungsbeiträge; c) Bestattungs
beiträge („Totenquartal“). Die Teuerung im ersten Jahrzehnt des
XX. Jahrhunderts nötigte in mehreren Staaten zur Gewährung
von Teuerungszulagen resp. Familienzulagen für Familienväter.. Die
exorbitanten Preiserhöhungen infolge des Weltkrieges führten zur
Systemisierung weiterer Zulagen in der Form von Teuerungsbeilagen.
Wegen der Schwierigkeit der Anschaffung von verschiedenen un
entbehrlichen Gegenständen des Bedarfs, die infolge der hohen
Preise bedeutende Beträge in Anspruch nahm, wurden zinsenfreie
Vorschüsse gewährt.
Wir wollen hier noch einige statistische Daten zur Beleuchtung
der Verhältnisse geben. In Ungarn beziehen von den in Rangklassen
eingeteilten Staatsbeamten (1914/15) 67,2 Prozent ein Gehalt von
nicht über 4400 Kronen, überdies stehen noch 802 956 Personen
(Postoffiziale, Diurnisten, Praktikanten, Arbeiter usw.) im Staats
dienst zumeist mit einem noch geringeren Gehalt.
Einzelne Schriftsteller, so Steinbach (Rechtsgeschäfte) betrachten
die Gehälter nicht als Entlohnung von Arbeitskraft, sondern sehen
in denselben das Analogon von Renten, die je nach den durch den
Rang bestimmten Bedürfnissen den Beamten gewährt werden. Vom
Standpunkte der Bestimmung der Höhe dieser Gehälter hat jedoch
diese Unterscheidung keine Bedeutung, da auch in diesem Falle die
hier erörterten Momente bei der Bestimmung derselben in Betracht
kommen.
Gewisser Vorzüge wegen besitzt der Staatsdienst eine große
Anziehungskraft. Er gewährt eine angesehene soziale Stellung und
verlangt keine übergroße Anstrengung. Er wird auch körperlich
zarteren Naturen dankbares Wirkungsfeld bieten. Darum kann leicht
der Fall eintreten, daß sich ein übermäßiges Angebot von seiten
der Stellungsuchenden kundgibt. Es ist leicht möglich, daß sich
eine fast dreifache Besetzung der Stellungen beobachten lassen wird:
Derjenige, der gegenwärtig die Stelle versieht, derjenige, der sie vordem
besaß und jetzt das Gehalt als Pension bezieht, und derjenige, der
auf die Stelle wartet. Andererseits ist auch jenes System nicht zu
befürworten, wo der Staat namentlich jüngere Kräfte in Überzahl