Full text : Finanzwissenschaft

XL  Abschnitt.  Die  persönlichen  Ausgaben.

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anentgeltlich  verwendet.  Sind  dieselben  mehrere  Jahre  tätig,  so
kann  der  Staat  dieselben  doch  nicht,  wenn  sie  ins  Mannesalter  eintreten, ­
  einfach  abweisen.  Interessant  ist,  daß  im  Jahre  1848  der
österreichische  Minister  Piliersdorf  die  Honorarstellen  abgeschafft
hat  mit  dem  Hinweise,  daß  die  Eröffnung  des  parlamentarischen
Lebens  eine  weite  Arena  zur  Betätigung  eröffnet.  Im  allgemeinen
ist  die  Befürchtung  berechtigter,  daß  der  Staatsdienst  eine  gefährliche ­
  Ausdehnung  des  Funktionarismus  und  eine  übertriebene  Belastung ­
  des  Staatshaushaltes  nach  sich  zieht.  Der  Weltkrieg  bietet
auch  in  dieser  Beziehung  wichtige  Lehren.  Die  Ämter  erledigen
im  allgemeinen  trotz  außerordentlicher  Reduzierung  des  Personals
ihre  Aufgabe  und  so  wird  wohl  eine  Reduktion  der  Stellen  nach
-dem  Kriege  berechtigt  sein,  zugleich  als  Mittel,  den  Staatshaushalt
zu  entlasten.  Natürlich  wollen  wir  nicht  vergessen,  daß  die  Beamtenschaft ­
  während  des  Kriegs  in  übermäßiger  Weise  in  Anspruch
genommen  ist,  oft  eine  doppelte  Zahl  von  Amtsstunden  funktioniert.
Auch  wird  der  Staat  nach  dem  Kriege  viele  Aufgaben  an  sich
ziehen,  die  bisher  außerhalb  seines  Wirkungskreises  lagen.  Aber
hiervon  abgesehen,  wird  man  die  Erfahrung  nicht  vergessen,  daß
die  Arbeitskraft  der  Beamten  in  vielen  Fällen  nicht  genügend  ausgebeutet ­
  wurde.
Der  Wege  zu  Ersparungen  an  den  persönlichen  Auslagen  gibt
-es  mehrere.  Wir  wollen  namentlich  an  folgende  erinnern:  a)  Verwendung ­
  von  wenigeren  aber  besser  bezahlten  Arbeitskräften;
b)  langsames  Ansteigen  der  Gehälter;  c)  Versetzung  in  den  Ruhestand ­
  nur  in  solchen  Fällen,  wo  die  Betreffenden  tatsächlich  arbeitsunfähig ­
  sind;  d)  Aneiferung  der  Angestellten  durch  Belohnungen,
Anerkennung  tüchtiger  Dienstleistungen;  e)  Organisierung  gewisser
hierzu  geeigneter  Stellen  als  unentgeltliche  Honorarstellungen.  Wie
sehr  dies  möglich,  zeigt  an  verschiedenen  Orten  das  Armenwesen
und  in  ganz  besonderer  Weise  der  Universitätsunterricht,  in  dem
vielfach  Privatdozenten  und  Honorarprofessoren  unentgeltlich  eine
dankbare  Tätigkeit  entfalten;  f)  in  gewissen  Fällen  —  wo  dies  ohne
Schädigung  der  Interessen  des  Amtes  möglich  ist,  —  Gestattung
von  Nebenbeschäftigung;  g)  strenge  Einhaltung  der  Amtsstunden  und
•deren  geeignete  Kontrolle.
Bezüglich  des  Systems  der  Gehälter  ist  namentlich  folgendes
in  Betracht  zu  ziehen.  Allgemein  ortsüblich,  namentlich  im  staatlichen ­
  Organismus,  ist  heute  das  System  der  ständigen  Gehälter
■eventuell  ergänzt  durch  verschiedene  Beilagen  (Wohnungsbeilagen
usw.).  Auch  die  Tantiemen,  die  eventuell  einzelnen  Kategorien  von
Beamten  bewilligt  werden,  ein  gewisses  Prozentuale  der  durch  die-
            
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