Full text : Finanzwissenschaft

L18

3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.

bieten,  daß  derselbe  —  sofern  der  Staat  hierfür  nicht  aufkommt
für  Krankheitsfall  und  andere  Unfälle  eine  Versicherung  eingehen
könne.
Wenn  wir  die  Bestandteile  des  Gehaltes  untersuchen,  so  sind
die  wesentlichen  wie  folgt:  a)  das  etatmäßige  Gehalt;  b)  Alters-,
Personal-,  Punktions-  und  sonstige  Zulagen;  c)  die  Pension;  d)  Witwen- ­
  und  Waisenunterstützung.  Außerdem  kommen  vor:  a)  Tageund
  Reisegelder  (Diurnen);  b)  Übersiedelungsbeiträge;  c)  Bestattungsbeiträge ­
  („Totenquartal“).  Die  Teuerung  im  ersten  Jahrzehnt  des
XX.  Jahrhunderts  nötigte  in  mehreren  Staaten  zur  Gewährung
von  Teuerungszulagen  resp.  Familienzulagen  für  Familienväter..  Die
exorbitanten  Preiserhöhungen  infolge  des  Weltkrieges  führten  zur
Systemisierung  weiterer  Zulagen  in  der  Form  von  Teuerungsbeilagen.
Wegen  der  Schwierigkeit  der  Anschaffung  von  verschiedenen  unentbehrlichen ­
  Gegenständen  des  Bedarfs,  die  infolge  der  hohen
Preise  bedeutende  Beträge  in  Anspruch  nahm,  wurden  zinsenfreie
Vorschüsse  gewährt.
Wir  wollen  hier  noch  einige  statistische  Daten  zur  Beleuchtung
der  Verhältnisse  geben.  In  Ungarn  beziehen  von  den  in  Rangklassen
eingeteilten  Staatsbeamten  (1914/15)  67,2  Prozent  ein  Gehalt  von
nicht  über  4400  Kronen,  überdies  stehen  noch  802  956  Personen
(Postoffiziale,  Diurnisten,  Praktikanten,  Arbeiter  usw.)  im  Staatsdienst ­
  zumeist  mit  einem  noch  geringeren  Gehalt.
Einzelne  Schriftsteller,  so  Steinbach  (Rechtsgeschäfte)  betrachten
die  Gehälter  nicht  als  Entlohnung  von  Arbeitskraft,  sondern  sehen
in  denselben  das  Analogon  von  Renten,  die  je  nach  den  durch  den
Rang  bestimmten  Bedürfnissen  den  Beamten  gewährt  werden.  Vom
Standpunkte  der  Bestimmung  der  Höhe  dieser  Gehälter  hat  jedoch
diese  Unterscheidung  keine  Bedeutung,  da  auch  in  diesem  Falle  die
hier  erörterten  Momente  bei  der  Bestimmung  derselben  in  Betracht
kommen.
Gewisser  Vorzüge  wegen  besitzt  der  Staatsdienst  eine  große
Anziehungskraft.  Er  gewährt  eine  angesehene  soziale  Stellung  und
verlangt  keine  übergroße  Anstrengung.  Er  wird  auch  körperlich
zarteren  Naturen  dankbares  Wirkungsfeld  bieten.  Darum  kann  leicht
der  Fall  eintreten,  daß  sich  ein  übermäßiges  Angebot  von  seiten
der  Stellungsuchenden  kundgibt.  Es  ist  leicht  möglich,  daß  sich
eine  fast  dreifache  Besetzung  der  Stellungen  beobachten  lassen  wird:
Derjenige,  der  gegenwärtig  die  Stelle  versieht,  derjenige,  der  sie  vordem
besaß  und  jetzt  das  Gehalt  als  Pension  bezieht,  und  derjenige,  der
auf  die  Stelle  wartet.  Andererseits  ist  auch  jenes  System  nicht  zu
befürworten,  wo  der  Staat  namentlich  jüngere  Kräfte  in  Überzahl
            
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