I. Teil. Allgemeine Bemerkungen.
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wickelt, um so notwendiger wird es, daß er der Funktion des privat
wirtschaftlichen Einkommenerwerbes enthoben werde und seine
nutritiven Organe in den Organismus der Privatwirtschaft einführe.
Mit Bezug auf den Einkommenerwerb ist dies die vollständige Durch
führung der Differentiation: der Staat arbeitet für das Ganze auf
dem Gebiete der öffentlichen Aufgaben, das Ganze hinwieder ar
beitet für den Staat zum Zwecke des Einkommenerwerbes. Mit
dem Fortschreiten des staatlichen Lebens tritt daher, wie erwähnt,
die privatwirtschaftliche Einnahme des Staates in den Hintergrund,
die staatswirtschaftlichen Einnahmen treten in den Vordergrund.
Unter diesen staatswirtschaftlichen Einnahmen spielen die Steuern
die Hauptrolle; hierher gehören zum Teil auch die Gebühren, die
Regalien, die Beiträge. Manche nennen diese halbprivatwirtschaft
liche Einnahmen.
In diese zwei Gruppen scheiden sich die staatswirtschaftlichen
Einnahmen. Was noch hierher gerechnet zu werden pflegt, das
ist höchst fraglich. Weder der Staatskredit, noch der Staatsschatz
gehören natürlich zu den Staatseinnahmen. Der Staatskredit bietet
wohl Einnahmen, aber kein Einkommen; der Kredit ist nur eine
Antizipation späterer Einnahmen, die in letzter Linie aus privat
wirtschaftlicher oder staatswirtschaftlicher Quelle stammen resp.
aus diesen gedeckt werden müssen. Der Staatsschatz ist natürlich
ebensowenig Einnahme, wie irgendwelches Vermögen. Staatskredit
und Staatsschatz können zum Ersatz von Staatseinnahmen heran
gezogen werden, bilden aber selbst keine Einnahme.
Wenn manche, den Steuercharakter der indirekten Steuern
leugnend, neben den Steuern sogenannte Zuschläge annehmen, so
können wir uns dieser Auffassung nicht anschließen, was weiter
unten eingehender besprochen wird.
6. Die Bedeutung der Einnahmsquellen ist, wie dies die Ge
schichte der Finanzen zeigt, zu verschiedenen Zeiten verschieden.
Das aus Vermögen, namentlich landwirtschaftlichem Besitz stammende
'Einkommen wird mit fortschreitender Entwicklung immer gering
fügiger; demgegenüber können aber andere Vermögensobjekte des
Staates zunehmen, was eben die wachsenden kulturellen und volks
wirtschaftlichen Aufgaben des Staates notwendig machen, so Eisen
bahnen, Häfen, Kanäle, Gebäude, Museen, Waffensammlungen,
Bildersammlungen, Festungswerke, Wertpapiere; ein Teil dieser
Vermögensgegenstände bietet dem Staate keine Geldeinnahme. Das
aus Gebühren stammende Einkommen wird in manchen Staaten,
wenn auch keine absolute, so doch eine relative Abnahme zeigen,