Full text : Finanzwissenschaft

I.  Teil.  Allgemeine  Bemerkungen.

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wickelt,  um  so  notwendiger  wird  es,  daß  er  der  Funktion  des  privatwirtschaftlichen ­
  Einkommenerwerbes  enthoben  werde  und  seine
nutritiven  Organe  in  den  Organismus  der  Privatwirtschaft  einführe.
Mit  Bezug  auf  den  Einkommenerwerb  ist  dies  die  vollständige  Durchführung ­
  der  Differentiation:  der  Staat  arbeitet  für  das  Ganze  auf
dem  Gebiete  der  öffentlichen  Aufgaben,  das  Ganze  hinwieder  arbeitet ­
  für  den  Staat  zum  Zwecke  des  Einkommenerwerbes.  Mit
dem  Fortschreiten  des  staatlichen  Lebens  tritt  daher,  wie  erwähnt,
die  privatwirtschaftliche  Einnahme  des  Staates  in  den  Hintergrund,
die  staatswirtschaftlichen  Einnahmen  treten  in  den  Vordergrund.
Unter  diesen  staatswirtschaftlichen  Einnahmen  spielen  die  Steuern
die  Hauptrolle;  hierher  gehören  zum  Teil  auch  die  Gebühren,  die
Regalien,  die  Beiträge.  Manche  nennen  diese  halbprivatwirtschaftliche ­
  Einnahmen.
In  diese  zwei  Gruppen  scheiden  sich  die  staatswirtschaftlichen
Einnahmen.  Was  noch  hierher  gerechnet  zu  werden  pflegt,  das
ist  höchst  fraglich.  Weder  der  Staatskredit,  noch  der  Staatsschatz
gehören  natürlich  zu  den  Staatseinnahmen.  Der  Staatskredit  bietet
wohl  Einnahmen,  aber  kein  Einkommen;  der  Kredit  ist  nur  eine
Antizipation  späterer  Einnahmen,  die  in  letzter  Linie  aus  privatwirtschaftlicher ­
  oder  staatswirtschaftlicher  Quelle  stammen  resp.
aus  diesen  gedeckt  werden  müssen.  Der  Staatsschatz  ist  natürlich
ebensowenig  Einnahme,  wie  irgendwelches  Vermögen.  Staatskredit
und  Staatsschatz  können  zum  Ersatz  von  Staatseinnahmen  herangezogen ­
  werden,  bilden  aber  selbst  keine  Einnahme.
Wenn  manche,  den  Steuercharakter  der  indirekten  Steuern
leugnend,  neben  den  Steuern  sogenannte  Zuschläge  annehmen,  so
können  wir  uns  dieser  Auffassung  nicht  anschließen,  was  weiter
unten  eingehender  besprochen  wird.
6.  Die  Bedeutung  der  Einnahmsquellen  ist,  wie  dies  die  Geschichte ­
  der  Finanzen  zeigt,  zu  verschiedenen  Zeiten  verschieden.
Das  aus  Vermögen,  namentlich  landwirtschaftlichem  Besitz  stammende
'Einkommen  wird  mit  fortschreitender  Entwicklung  immer  geringfügiger; ­
  demgegenüber  können  aber  andere  Vermögensobjekte  des
Staates  zunehmen,  was  eben  die  wachsenden  kulturellen  und  volkswirtschaftlichen ­
  Aufgaben  des  Staates  notwendig  machen,  so  Eisenbahnen, ­
  Häfen,  Kanäle,  Gebäude,  Museen,  Waffensammlungen,
Bildersammlungen,  Festungswerke,  Wertpapiere;  ein  Teil  dieser
Vermögensgegenstände  bietet  dem  Staate  keine  Geldeinnahme.  Das
aus  Gebühren  stammende  Einkommen  wird  in  manchen  Staaten,
wenn  auch  keine  absolute,  so  doch  eine  relative  Abnahme  zeigen,
            
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