Full text: Finanzwissenschaft

176 4. Bach. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates. 
das Staatsvermögen nicht irrelevant ist. Hierzu kommt noch der 
Umstand, daß der Besitz gewisser Vermögen — wie ja mit Recht 
Steinmann - Bucher darauf hinweist —, als Repräsentanten hoher 
idealer Werte, so wissenschaftliche und Kunstsammlungen, historische 
Bauten und Palais usw. von ganz besonderer Bedeutung sind. End 
lich darf auch nicht vergessen werden, daß Art und Menge der 
Vermögensbestandteile die Erfüllung der Staatszwecke beeinflussen, 
je nachdem die für die Erfüllung dieser Zwecke nötigen Vermögens 
einrichtungen im vollkommeneren oder im unvollkommeneren Zu 
stande vorhanden sind. Da unsere Auffassung der Weltkrieg in 
entscheidender Weise beeinflußt, soll auch daran erinnert werden, 
daß im Kriegszustände das Staatsvermögen eine ganz besondere 
Rolle spielt, da dasselbe im feindlichen Lande vom Sieger in An 
spruch genommen werden darf. Leider haben im Weltkrieg unsere 
Feinde auch das Privatvermögen in Beschlag genommen. Dann ist 
noch darauf hinzuweisen, daß es vom Standpunkte des Krieges von 
großer Bedeutung ist, wenn ein Staat im Besitz von ausländischen 
und namentlich den Feind belastenden Wertpapieren ist. 
Was die Darstellung und namentlich die statistische Erfassung 
des Staatsvermögens betrifft, so ergeben sich hier große Schwierig 
keiten. Da es sich eventuell um kolossale Wertmassen handelt, 
die entweder gar nicht — oder nur äußerst selten — in Verkehr 
kommen — Wälder, Bergwerke —, dann um Gegenstände mit 
Affektionswert, so entbehren hier die Schätzungen zum Teil der 
sicheren Basis. Auch die Abschätzung von nutzbaren Rechten hat 
ihre Schwierigkeit. 
Vom finanzpolitischen Standpunkte läßt sich wohl, namentlich 
nach den Erfahrungen der neuesten Zeit, nicht bezweifeln, daß es 
von Vorteil ist, wenn der Staat über ansehnlicheres Vermögen ver 
fügt, in erster Reihe natürlich solches, welches die Erfüllung der 
Staatszwecke zu befördern vermag. Überdies ist es wünschenswert, 
daß der Staat auch solche Vermögensteile besitze, die produktiver 
Natur sind, solche ferner, die entsprechende Liquidität besitzen usw. 
Mag auch die Aufstellung einer Vermögensbilanz nur mit großer 
Vorsicht zu bewerkstelligen und mit noch größerer Vorsicht zu be 
nutzen sein, so wird nichtsdestoweniger eine Vermögensbilanz die 
notwendige Ergänzung des Staatsvoranschlages bilden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.