176 4. Bach. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates.
das Staatsvermögen nicht irrelevant ist. Hierzu kommt noch der
Umstand, daß der Besitz gewisser Vermögen — wie ja mit Recht
Steinmann - Bucher darauf hinweist —, als Repräsentanten hoher
idealer Werte, so wissenschaftliche und Kunstsammlungen, historische
Bauten und Palais usw. von ganz besonderer Bedeutung sind. End
lich darf auch nicht vergessen werden, daß Art und Menge der
Vermögensbestandteile die Erfüllung der Staatszwecke beeinflussen,
je nachdem die für die Erfüllung dieser Zwecke nötigen Vermögens
einrichtungen im vollkommeneren oder im unvollkommeneren Zu
stande vorhanden sind. Da unsere Auffassung der Weltkrieg in
entscheidender Weise beeinflußt, soll auch daran erinnert werden,
daß im Kriegszustände das Staatsvermögen eine ganz besondere
Rolle spielt, da dasselbe im feindlichen Lande vom Sieger in An
spruch genommen werden darf. Leider haben im Weltkrieg unsere
Feinde auch das Privatvermögen in Beschlag genommen. Dann ist
noch darauf hinzuweisen, daß es vom Standpunkte des Krieges von
großer Bedeutung ist, wenn ein Staat im Besitz von ausländischen
und namentlich den Feind belastenden Wertpapieren ist.
Was die Darstellung und namentlich die statistische Erfassung
des Staatsvermögens betrifft, so ergeben sich hier große Schwierig
keiten. Da es sich eventuell um kolossale Wertmassen handelt,
die entweder gar nicht — oder nur äußerst selten — in Verkehr
kommen — Wälder, Bergwerke —, dann um Gegenstände mit
Affektionswert, so entbehren hier die Schätzungen zum Teil der
sicheren Basis. Auch die Abschätzung von nutzbaren Rechten hat
ihre Schwierigkeit.
Vom finanzpolitischen Standpunkte läßt sich wohl, namentlich
nach den Erfahrungen der neuesten Zeit, nicht bezweifeln, daß es
von Vorteil ist, wenn der Staat über ansehnlicheres Vermögen ver
fügt, in erster Reihe natürlich solches, welches die Erfüllung der
Staatszwecke zu befördern vermag. Überdies ist es wünschenswert,
daß der Staat auch solche Vermögensteile besitze, die produktiver
Natur sind, solche ferner, die entsprechende Liquidität besitzen usw.
Mag auch die Aufstellung einer Vermögensbilanz nur mit großer
Vorsicht zu bewerkstelligen und mit noch größerer Vorsicht zu be
nutzen sein, so wird nichtsdestoweniger eine Vermögensbilanz die
notwendige Ergänzung des Staatsvoranschlages bilden.