Full text: Finanzwissenschaft

180 4. Buch. III. Teil. Nutzbringende Hoheitarechte (Begalien) 
in den verschiedensten Formen dem Glücksspiel gefrönt. Schon im 
16. und 17. Jahrhundert mußte gegen die grassierende Spielleiden 
schaft eingeschritten werden; die Glücksspiele wurden mit Ausnahme 
der zu Marktzeiten, Wallfahrten üblichen „Glückshäfen“ verboten. 
Später wurden die Glücksspiele der Wohltätigkeit dienstbar gemacht; 
so gestattet man in Österreich im Jahre 1696 ein Glücksspiel zur 
Errichtung eines Militärhospitals. Später wurden solche Glücks 
spiele immer häufiger gestattet (so 1704 dem „Juden Levi“ usw.). 
Endlich wurde auch der Wohltätigkeitszweck von dem finanziellen 
Zweck in den Hintergrund gedrängt. Dies führte im Jahre 1751 
zur Einführung des genuesischen Lottos („lotto di Genova“). Ge 
wiß hat auch dieses Glücksspiel schon früher bestanden, nur ge 
schah es zuerst in Genua, daß der Staat es in die Hand nahm. 
Die Grundidee nahm man von den bei Wahlen üblichen Wetten. 
Das sogenannte kleine Lotto beruht auf einer Wette des Staates 
und des Spielers, ob gewisse Zahlen gezogen werden oder nicht? 
Die Schädlichkeit des Lottos ist allgemein anerkannt. Der Staat 
verlockt das Volk geradezu zum Glücksspiel, facht die Spielsucht 
an, die sich von hier auf andere Gebiete (Wettrennen usw.) aus 
dehnt, gefährdet die Festigung guter wirtschaftlicher Sitten und 
Denkart, Fleiß und Sparsamkeit. Es wurden statistische Daten 
angeführt, die nachweisen, daß mit der Zahl der Lottokollekturen 
die Summe der Sparkasseneinlagen im umgekehrten Verhältnis steht. 
Das Volk wird daran gewöhnt, vom Glückszufall mehr zu erwarten, 
als vom Fleiß der Hände und auch der Leichtsinn wird sich hart 
näckiger einwurzeln, wo man die Reparierung jeden Fehlers und 
jeder Sünde vom Glücke erwarten kann. Gegen das kleine Lotto 
spricht auch noch der Umstand, daß soferne der Staat aus dem 
Lotto ansehnlichen Gewinn zieht, er vom Publikum viel mehr ein 
hebt als er demselben in den Gewinnen bietet (in Ungarn, wo das 
kleine Lotto aufgehoben ist, betrugen die Gewinnste etwa 50 Pro 
zent der Einzahlungen, wozu dann noch die zu zahlende Gewinnst- 
steuer kommt) und daß diese Einnahmen gerade von dem ärmsten, 
unwissendsten und oft unglücklichsten Teile der Bevölkerung her 
rühren. Das kleine Lotto ist um so gefährlicher, je größer die Zahl 
der Lottokollekturen, je häufiger die Ziehungen und je geringer 
die kleinste Einlage. Stein trat dafür ein, daß nur mit den Zinsen 
der Einlage das Spiel gestattet werde, hierdurch würde das Lotto 
die Sparsamkeit noch anregen. Nach der Ansicht der weniger 
Skrupulösen ist dies ohnedies die Folge des Spieles, da die Ein 
lagen bei den Ausgaben erspart werden, während die Gewinnste 
zum Vermögen geschlagen werden, was jedoch kaum als Regel he-
	        
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