180 4. Buch. III. Teil. Nutzbringende Hoheitarechte (Begalien)
in den verschiedensten Formen dem Glücksspiel gefrönt. Schon im
16. und 17. Jahrhundert mußte gegen die grassierende Spielleiden
schaft eingeschritten werden; die Glücksspiele wurden mit Ausnahme
der zu Marktzeiten, Wallfahrten üblichen „Glückshäfen“ verboten.
Später wurden die Glücksspiele der Wohltätigkeit dienstbar gemacht;
so gestattet man in Österreich im Jahre 1696 ein Glücksspiel zur
Errichtung eines Militärhospitals. Später wurden solche Glücks
spiele immer häufiger gestattet (so 1704 dem „Juden Levi“ usw.).
Endlich wurde auch der Wohltätigkeitszweck von dem finanziellen
Zweck in den Hintergrund gedrängt. Dies führte im Jahre 1751
zur Einführung des genuesischen Lottos („lotto di Genova“). Ge
wiß hat auch dieses Glücksspiel schon früher bestanden, nur ge
schah es zuerst in Genua, daß der Staat es in die Hand nahm.
Die Grundidee nahm man von den bei Wahlen üblichen Wetten.
Das sogenannte kleine Lotto beruht auf einer Wette des Staates
und des Spielers, ob gewisse Zahlen gezogen werden oder nicht?
Die Schädlichkeit des Lottos ist allgemein anerkannt. Der Staat
verlockt das Volk geradezu zum Glücksspiel, facht die Spielsucht
an, die sich von hier auf andere Gebiete (Wettrennen usw.) aus
dehnt, gefährdet die Festigung guter wirtschaftlicher Sitten und
Denkart, Fleiß und Sparsamkeit. Es wurden statistische Daten
angeführt, die nachweisen, daß mit der Zahl der Lottokollekturen
die Summe der Sparkasseneinlagen im umgekehrten Verhältnis steht.
Das Volk wird daran gewöhnt, vom Glückszufall mehr zu erwarten,
als vom Fleiß der Hände und auch der Leichtsinn wird sich hart
näckiger einwurzeln, wo man die Reparierung jeden Fehlers und
jeder Sünde vom Glücke erwarten kann. Gegen das kleine Lotto
spricht auch noch der Umstand, daß soferne der Staat aus dem
Lotto ansehnlichen Gewinn zieht, er vom Publikum viel mehr ein
hebt als er demselben in den Gewinnen bietet (in Ungarn, wo das
kleine Lotto aufgehoben ist, betrugen die Gewinnste etwa 50 Pro
zent der Einzahlungen, wozu dann noch die zu zahlende Gewinnst-
steuer kommt) und daß diese Einnahmen gerade von dem ärmsten,
unwissendsten und oft unglücklichsten Teile der Bevölkerung her
rühren. Das kleine Lotto ist um so gefährlicher, je größer die Zahl
der Lottokollekturen, je häufiger die Ziehungen und je geringer
die kleinste Einlage. Stein trat dafür ein, daß nur mit den Zinsen
der Einlage das Spiel gestattet werde, hierdurch würde das Lotto
die Sparsamkeit noch anregen. Nach der Ansicht der weniger
Skrupulösen ist dies ohnedies die Folge des Spieles, da die Ein
lagen bei den Ausgaben erspart werden, während die Gewinnste
zum Vermögen geschlagen werden, was jedoch kaum als Regel he-