Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
entwickelt, d) Die Steuer kann ferner als Ersatz von früheren 
naturalen Leistungen ins Leben getreten sein 1 ). e) Endlich hat die 
gegenleistungslose Leistung ihre Wurzel oft in dem ethischen Prinzip, 
daß die Mitglieder einer ethischen Gemeinschaft zur Erhaltung der 
selben Beiträge leisten 2 ) Dieses Prinzip tritt erst später mit der 
größeren Differentiation des staatlichen Lebens als selbständige 
Erscheinung auf, aber mit der Entwicklung des Staatslebens führt 
es zu speziellen Opfern, anfangs in Naturalleistungen und persön 
lichen Diensten, später, sobald deren Beschaffung und deren Be 
nutzung Schwierigkeiten verursacht, verwandeln sich die älteren 
naturalen Leistungen und Opfer in Geldopfer. 
In der historischen Entwicklung findet dieses Schema volle 
Bestätigung. Die historische Entwicklung gestattet die Erscheinungen 
auf dem Gebiete der Steuer auf einen der erwähnten Fälle zurück 
zuführen. Die Steuer war im Anfang eine außerordentliche Staats 
einnahme und wird nur langsam zu einer ordentlichen. Die Steuer 
war im Anfang, von den Fällen sub a) c) und d) eine freiwillig 
übernommene Last und wurde erst später zu einer obligatorischen. 
Zuerst entwickelte sie sich in Städten, die im allgemeinen die ein 
zelnen Stadien der finanziellen Entwicklung rascher durcheilen wie 
die Staaten mit großem Territorium. Zu wichtigerer Einnahme 
quelle wird die Steuer namentlich mit der Umwandlung des staat 
lichen Lebens und dem damit sich steigernden Staatsbedarf, nament 
lich auch mit dem Fortschreiten der Geldwirtschaft und der Not 
wendigkeit von Geldeinnahmen zur Bestreitung der staatlichen 
Bedürfnisse in Heer und Amt. Die Steuer ist gewissermaßen der 
finanzielle Ausdruck für diese Entwicklung, deren charakteristische 
Schöpfung das stehende Heer ist. In diesem Sinne hat Stourm 
Recht, wenn er sagt, daß das stehende Heer und die Steuer an 
einem Tage geboren wurden. In Frankreich wird im Jahre 1444 
mit der Neuorganisierung der Heeresverfassung unter Karl VH. 
die Taille als ständige Steuer eingeführt. Ebenso führt Preußen 
im Jahre 1626 mit der Errichtung des stehenden Heeres die 
stehende Kontribution ein. Und so wie die Einführung der 
stehenden Heere im Grunde auf wirtschaftliche Ursachen zurück 
zuführen ist, so sind auch in der neuesten Phase des Steuerwesens, 
') D’Avenel, histoire economique I, 8. 223: „les impots directs chandrests 
conces sons le nom de droits f6odaux.“ 
2 ) interessant ist eine Erklärung, die wir in einer amtlichen Unterbreitnng 
ries Komitats Szabolcs aus dem Jahre 1704 lesen: Wer an dem gemeinen Wühle 
teilnehmen will, der soll die Lasten des Gemeinwohles nach Gerechtigkeit tragen 
(Tör. Tär, Historisches Magazin 1909, 8. 289).
	        
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