Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

242 II. öffentliche Versicherung. 
Wöchnerinnenunterstützung gezahlt. Das Sterbegeld betrug durchschnittlich 
93 Mk. 
Die Ausgaben für ärztliche Behandlung betrugen etwa 76,5 Mill. Mk. 
(5,85 Mk. auf ein Mitglied), die Ausgaben für Arznei und Heilmittel 
48.3 Mill. Mk. (3,69 Mk. auf ein Mitglied). Auf Krankengeld entfielen 
gegen 136 Mill. Mk. (auf ein Mitglied etwa 10,40 Mk.). Die ge 
samten Krankheitskosten belaufen sich 1910 auf über 320 Mill. Mk. Die 
Gesamtsumme der Krankheitskosten in Wirkung des Krankenversicherungs 
gesetzes von 1885—1910 betrug nahezu 4 Milliarden Mk. 
Verwaltungskosten. 
Die Verwaltungskosten sind bei den einzelnen Kassenarten sehr ver 
schieden. Sie betrugen 1910 bei den Ortskrankenkassen durchschnittlich 
8,5 v. H. der ordentlichen Ausgabe (bei den großen Ortskrankenkassen 
ist dieser Satz im allgemeinen höher), bei den Jnnungskrankenkassen 
10.3 v. H., bei den Hilfskassen 11 v. H. und bei den Betriebskranken 
kassen nur 0,8 v. H.; bei der letztgenannten Kassenart müssen nach dem 
Gesetz die Betriebsunternehmer die Kosten der Rechnungs- und Kassen 
führung tragen. Die Verwaltungskosten entstehen aus der Erledigung 
der Geschäfte; besondere Werbekosten und erhebliche Kosten für die Ein 
ziehung der Beiträge und Prämien, wie sie bei den privaten Versicherungen 
bedeutsam in die Wagschale fallen, kommen bei der deutschen Kranken 
versicherung bei ihrer öffentlich-rechtlichen Natur mit ihrem Versicherungs 
zwang, ihren Zwangskassen und der zwangsweisen Beitragsleistung durch 
die Arbeitgeber nicht in Betracht. 
Beiträge. 
Von den Krankenkassen erhoben 1910 an Beiträgen etwa 4800 bis 
lVa v. H. des durchschnittlichen Tagelohnes, etwa 3600 über 1 Va—2 v. H., 
etwa 9100 über 2—3 v. H., nahezu 4000 über 3—4Va v. H., mehr 
als 300 über 4 Vs—6 v. H. Läßt man die Gemeindekrankenversicherungen 
außer Betracht, von denen allein über 4100 bis 1 1 / 2 v. H. des Durch 
schnittslohnes an Beiträgen erheben, so steigt die Zahl der Kassen in 
den höheren Stufen. Der Durchschnitt bei den Kassen liegt in der Stufe 
über 2—3 v. H. Im Durchschnitt entfielen 27,36 Mk. auf ein Mitglied 
an Beiträgen. Die Entwicklung ergibt ein starkes Anwachsen der höheren 
Beitragsstufen. Wenn die Reichsversicherungsordnung in Kraft ist, dürfte 
sich dies in noch stärkerem Maße zeigen.
	        
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