206
4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
entwickelt, d) Die Steuer kann ferner als Ersatz von früheren
naturalen Leistungen ins Leben getreten sein 1 ). e) Endlich hat die
gegenleistungslose Leistung ihre Wurzel oft in dem ethischen Prinzip,
daß die Mitglieder einer ethischen Gemeinschaft zur Erhaltung der
selben Beiträge leisten 2 ) Dieses Prinzip tritt erst später mit der
größeren Differentiation des staatlichen Lebens als selbständige
Erscheinung auf, aber mit der Entwicklung des Staatslebens führt
es zu speziellen Opfern, anfangs in Naturalleistungen und persön
lichen Diensten, später, sobald deren Beschaffung und deren Be
nutzung Schwierigkeiten verursacht, verwandeln sich die älteren
naturalen Leistungen und Opfer in Geldopfer.
In der historischen Entwicklung findet dieses Schema volle
Bestätigung. Die historische Entwicklung gestattet die Erscheinungen
auf dem Gebiete der Steuer auf einen der erwähnten Fälle zurück
zuführen. Die Steuer war im Anfang eine außerordentliche Staats
einnahme und wird nur langsam zu einer ordentlichen. Die Steuer
war im Anfang, von den Fällen sub a) c) und d) eine freiwillig
übernommene Last und wurde erst später zu einer obligatorischen.
Zuerst entwickelte sie sich in Städten, die im allgemeinen die ein
zelnen Stadien der finanziellen Entwicklung rascher durcheilen wie
die Staaten mit großem Territorium. Zu wichtigerer Einnahme
quelle wird die Steuer namentlich mit der Umwandlung des staat
lichen Lebens und dem damit sich steigernden Staatsbedarf, nament
lich auch mit dem Fortschreiten der Geldwirtschaft und der Not
wendigkeit von Geldeinnahmen zur Bestreitung der staatlichen
Bedürfnisse in Heer und Amt. Die Steuer ist gewissermaßen der
finanzielle Ausdruck für diese Entwicklung, deren charakteristische
Schöpfung das stehende Heer ist. In diesem Sinne hat Stourm
Recht, wenn er sagt, daß das stehende Heer und die Steuer an
einem Tage geboren wurden. In Frankreich wird im Jahre 1444
mit der Neuorganisierung der Heeresverfassung unter Karl VH.
die Taille als ständige Steuer eingeführt. Ebenso führt Preußen
im Jahre 1626 mit der Errichtung des stehenden Heeres die
stehende Kontribution ein. Und so wie die Einführung der
stehenden Heere im Grunde auf wirtschaftliche Ursachen zurück
zuführen ist, so sind auch in der neuesten Phase des Steuerwesens,
') D’Avenel, histoire economique I, 8. 223: „les impots directs chandrests
conces sons le nom de droits f6odaux.“
2 ) interessant ist eine Erklärung, die wir in einer amtlichen Unterbreitnng
ries Komitats Szabolcs aus dem Jahre 1704 lesen: Wer an dem gemeinen Wühle
teilnehmen will, der soll die Lasten des Gemeinwohles nach Gerechtigkeit tragen
(Tör. Tär, Historisches Magazin 1909, 8. 289).