Full text: Finanzwissenschaft

A. III. Abschnitt. Die Steuer als wirtschaftliche Funktion. 217 
herstellung der Verfassung im Jahre 1867 beginnt die schon der 
unmittelbaren Vergangenheit angehörende Epoche. 
Blicken wir auf die hier kurz skizzierte (Jeschichte des Steuer 
wesens zurück, so sehen wir, wie eng dasselbe mit den politischen 
Einrichtungen und insbesondere auch mit der Wehrverfassung zu 
sammenhängt. Die Steuergeschichte ist ein Resultat der 
wirtschaftlichen Entwicklung, der sozialen Gliede 
rung, der politischen Verfassung und der militäri 
schen Machtgestaltung. Die Steuerlast wird zum großen 
Teile vorerst auf jene Klassen abgewälzt, die an der Ausübung der 
politischen Rechte keinen Anteil haben. Die Steuerbewilligung ist 
das Recht des Adels, das von den politischen Körperschaften aus 
geübt wird. Das Steuerwesen gelangt zu seiner vollen Entwicklung 
mit der Einführung des Systems der stehenden Heere. 
ITT. Abschnitt. 
Die Steuer als wirtschaftliche Funktion. 
1. Die Steuer hat außer dem finanziellen auch den Charakter 
einer speziellen wirtschaftlichen Funktion und kann auch unter 
diesem Gesichtspunkte betrachtet werden. Was ist demnach die 
Steuer, wenn wir dieselbe in die Kette der wirtschaftlichen Vorgänge 
hineinstellen, und dieselbe nach ihrer wirtschaftlichen Rationalität 
untersuchen? Da der Lebenslauf des Gutes die Stadien der Pro 
duktion, des Verkehrs, der Einkommenverteilung und des Ver 
brauches durchmacht, wo die Beziehung und Bedeutung des Gutes 
sich stets ändert, obwohl es nur dasselbe Gut ist um das es sich 
handelt, so wird die Steuer als wirtschaftliche Funktion gleichfalls 
diese verschiedenen Seiten des wirtschaftlichen Lebens aufweisen. 
Sie wird sich uns als eine Erscheinung der Produktion, des Ver 
kehrs, der Einkommenverteilung, des Verbrauches darstellen. Die 
meisten Theorien wollen aber in der Regel nur eine Seite in Be 
tracht ziehen. So begegnen wir der Theorie, die die Steuer rein 
als eine Erscheinung des Produktionslebens auffaßt. Dementsprechend 
befördert der Staat durch seine mittelst der Steuer alimentierten 
Institutionen die Produktion, befördert die Entwicklung der Pro 
duktionskräfte, schafft die Vorbedingungen der planmäßigen, ge 
sicherten, ununterbrochenen Gütererzeugung. Mit einem Worte
	        
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