Full text: Finanzwissenschaft

A. IV. Abschnitt. Das Maß der Besteuerung. 225 
besitzt, 200 Mark; denn der Erstere hat noch kein einziges Be 
dürfnis befriedigt, das leicht zu unterdrücken wäre, während bei 
einem Einkommen von 20000 Mark viele Ausgaben schon den 
Charakter des bloßen Luxus haben. Das Prinzip der Besteuerung 
nach der Leistungsfähigkeit enthält also in sich das Prinzip der 
Gleichheit der Opfer, dieses aber das der Steigerung der Opfer 
im Verhältnisse der Größe der Steuerquelle; denn in dem er 
wähnten Beispiel könnte vielleicht dann von Gleichheit der Opfer 
gesprochen werden, wenn der Nutznießer eines Einkommens von 
20000 Mark nicht 200 Mark, sondern mehr, etwa 600, 1000 oder 
2000 Mark bezahlen würde. Man könnte mit einem Paradoxon sagen, 
daß eben in der Ungleichheit der Opfer ihre Gleichheit liege. 
3. Manche Schriftsteller betrachten die Interessen- und Opfer- 
theorie nicht als gegensätzliche, sondern als solche, die vereint zu 
verwirklichen sind. Die Besteuerung nach dem Interesse ist dort 
anzuwenden, wo im Interesse Einzelner oder von Gruppen gewisse 
Staatsausgaben gemacht werden; die Besteuerung als Opfer bei 
der Deckung der Staatsausgaben für allgemeine Staatszwecke. Als 
Konsequenz dieser Verschiedenheit beider Prinzipien wurde auch 
die Forderung betont, daß solche Ausgaben, die im Interesse großer 
Kreise, Gruppen erfolgen, in der Tat von diesen getragen werden 
sollen. Wenn daher eine Ausgabe in Vorschlag gebracht wird, so 
soll damit gleichzeitig nachgewiesen werden, daß die Kosten die 
jenigen belasten werden, in deren Interesse die Ausgabe erfolgt. 
Dementsprechend wäre ein solcher Modus der Votierung des Bud 
gets zu suchen, welcher die Deckung nach dem Interesse mög 
lich mache. Die Berechnung dessen, in welchem Verhältnisse die 
durch eine Ausgabe verursachte Last zu dem hieraus für einzelne 
soziale Gruppen sich ergebenden Nutzen stehe, glaubt man auf 
Grund der Grenznutzentheorie durchführen zu können, indem 
nur erforscht werden müßte, in welchem Verhältnisse der Nutzen 
einer neuen, gewissermaßen an letzter Stelle stehenden Staatstätig 
keit zu der Last steht, welche deren Kosten der betreffenden sozialen 
Gruppe verursachen. Dies wäre ebenso festzusetzen, als ob es sich 
um Kauf und Preis irgendwelchen Gutes handle. Dieses Vorgehen 
hätte noch den Vorteil, daß sofern die Last der Staatskosten von 
Jenen übernommen würde, denen die entsprechende Staatstätig 
keit zum Vorteil gereicht, gewisse staatliche Institutionen leichter 
zu errichten wären, da die nicht Interessierten nicht ge 
zwungen würden, zu den Kosten beizutragen. Namentlich Wickseil 
ist für diese Idee eingetreten, der dieselbe auf das Prinzip der 
Freiwilligkeit und Einmütigkeit der Steuerbewilligung zurückführt. 
F öl des, Flnanzwissenschaft. 1b
	        
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