A. IV. Abschnitt. Das Maß der Besteuerung. 225
besitzt, 200 Mark; denn der Erstere hat noch kein einziges Be
dürfnis befriedigt, das leicht zu unterdrücken wäre, während bei
einem Einkommen von 20000 Mark viele Ausgaben schon den
Charakter des bloßen Luxus haben. Das Prinzip der Besteuerung
nach der Leistungsfähigkeit enthält also in sich das Prinzip der
Gleichheit der Opfer, dieses aber das der Steigerung der Opfer
im Verhältnisse der Größe der Steuerquelle; denn in dem er
wähnten Beispiel könnte vielleicht dann von Gleichheit der Opfer
gesprochen werden, wenn der Nutznießer eines Einkommens von
20000 Mark nicht 200 Mark, sondern mehr, etwa 600, 1000 oder
2000 Mark bezahlen würde. Man könnte mit einem Paradoxon sagen,
daß eben in der Ungleichheit der Opfer ihre Gleichheit liege.
3. Manche Schriftsteller betrachten die Interessen- und Opfer-
theorie nicht als gegensätzliche, sondern als solche, die vereint zu
verwirklichen sind. Die Besteuerung nach dem Interesse ist dort
anzuwenden, wo im Interesse Einzelner oder von Gruppen gewisse
Staatsausgaben gemacht werden; die Besteuerung als Opfer bei
der Deckung der Staatsausgaben für allgemeine Staatszwecke. Als
Konsequenz dieser Verschiedenheit beider Prinzipien wurde auch
die Forderung betont, daß solche Ausgaben, die im Interesse großer
Kreise, Gruppen erfolgen, in der Tat von diesen getragen werden
sollen. Wenn daher eine Ausgabe in Vorschlag gebracht wird, so
soll damit gleichzeitig nachgewiesen werden, daß die Kosten die
jenigen belasten werden, in deren Interesse die Ausgabe erfolgt.
Dementsprechend wäre ein solcher Modus der Votierung des Bud
gets zu suchen, welcher die Deckung nach dem Interesse mög
lich mache. Die Berechnung dessen, in welchem Verhältnisse die
durch eine Ausgabe verursachte Last zu dem hieraus für einzelne
soziale Gruppen sich ergebenden Nutzen stehe, glaubt man auf
Grund der Grenznutzentheorie durchführen zu können, indem
nur erforscht werden müßte, in welchem Verhältnisse der Nutzen
einer neuen, gewissermaßen an letzter Stelle stehenden Staatstätig
keit zu der Last steht, welche deren Kosten der betreffenden sozialen
Gruppe verursachen. Dies wäre ebenso festzusetzen, als ob es sich
um Kauf und Preis irgendwelchen Gutes handle. Dieses Vorgehen
hätte noch den Vorteil, daß sofern die Last der Staatskosten von
Jenen übernommen würde, denen die entsprechende Staatstätig
keit zum Vorteil gereicht, gewisse staatliche Institutionen leichter
zu errichten wären, da die nicht Interessierten nicht ge
zwungen würden, zu den Kosten beizutragen. Namentlich Wickseil
ist für diese Idee eingetreten, der dieselbe auf das Prinzip der
Freiwilligkeit und Einmütigkeit der Steuerbewilligung zurückführt.
F öl des, Flnanzwissenschaft. 1b