Full text : Finanzwissenschaft

A.  IV.  Abschnitt.  Das  Maß  der  Besteuerung.

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1500  Mark  verdient,  dann  wäre  der  Wert  einer  Arbeitsstunde
50  Heller  und  wenn  er  dem  Staate  30  Arbeitsstunden  opfert,  so
beträgt  seine  Steuer  in  Geld  umgerechnet  15  Mark.  Wenn  aber
ein  anderer  Steuerträger  mit  300  Arbeitstagen  zu  täglich  5  Stunden
15000  Mark  verdient,  so  beträgt  der  Wert  der"  Arbeitsstunde
10  Mark  und  das  Opfer  von  30  Arbeitsstunden  300  Mark.  Die
gleiche  Zahl  der  Arbeitsstunden  vertritt  also  im  Verhältnis  des
Einkommens  ein  verschiedenes  Opfer.  Gleicherweise  wäre  die  Besteuerung ­
  bei  Einkommen,  die  aus  verschiedenen  Quellen  stammen.
Die  Besteuerung  wäre  also  eine  progressive,  denn  der  Steuerfuß
betrüge  im  ersten  Fall  1  Prozent,  im  zweiten  2  Prozent.  Ob  dies
auch  wirklich  dahin  führen  würde,  daß  Arme  und  Reiche  ganz
gleichmäßig  den  Steuerdruck,  das  Opfer,  fühlten,  ist  wohl  zu  bezweifeln. ­

Von  den  geschilderten  Prinzipien  hat  das  der  Leistungsfähigkeit ­
  das  der  Leistung-Gegenleistung  langsam  in  den  Hintergrund
gedrängt.  Auch  diejenigen,  die  das  letztere  noch  zu  verteidigen
versuchen,  suchen  irgendeine  vermittelnde  Theorie,  die  sie  darin
finden,  daß  in  der  Regel  behauptet  werden  kann,  das  Maß  der
durch  den  Staat  dem  Einzelnen  gebotenen  Vorteile  hängt  eben
mit  der  Leistungsfähigkeit  der  Einzelnen,  das  heißt  mit  der  Größe
ihrer  wirtschaftlichen  Interessen,  also  in  erster  Reihe  mit  deren
Einkommen  zusammen,  denn  je  größer  das  Einkommen,  das  Vermögen, ­
  das  Interesse,  desto  wichtiger  ist  für  den  Betreffenden  der
Schutz  des  Staates.  Das  ist  freilich  nicht  durchwegs  der  Fall  und
muß  namentlich  für  die  Zukunft  eingeschränkt  werden,  da  der
Staat  mehr  und  mehr  Opfer  bringt  und  zu  bringen  haben  wird  im
Interesse  der  unteren  Klassen,  welche  Opfer  für  die  höheren
Klassen  irrelevant  sind.  Wenn  wir  nicht  etwa  von  der  Auffassung
ausgehen,  daß  die  Befriedigung  der  unteren  Klassen  auch  im
Interesse  der  höheren  Klassen  liegt,  was  bis  zu  einem  gewissen
Punkt  nicht  in  Zweifel  gezogen  werden  kann.
Einen  wesentlich  anderen  Standpunkt  nehmen  Jene  ein,  welche
das  Problem  der  Lastenverteilung  mit  Hilfe  der  Grenznutzentheorie
lösen  wollen  und  dasselbe  auf  seine  einfachsten  wirtschaftlichen
Elemente  zurückführen  wollen  (Sax  und  seine  Nachfolger).  Man
pflegt  diese  Theorie  die  wirtschaftliche  Theorie  der  Steuerverteilung
zu  nennen.  Diese  Theorie  ist  im  Grunde  bloß  eine  strengere  Formulierung ­
  des  Prinzips  der  Verteilung  nach  dem  Interesse.
Blicken  wir  auf  die  vorangegangenen  Auseinandersetzungen
zurück,  so  erkennen  wir,  daß  die  korrekte  Richtung  zur  Lösung  der
Frage  nur  dann  zu  finden  ist,  wenn  wir  jede  Einseitigkeit  und
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