Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Grundbegriffe. 
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überschreiten in großem Maße die Grenzen, die einer Generation 
gesetzt sind, und erfordern eine solche Organisation, eine solche 
Tätigkeit, welche der Natur der staatlichen Individualität entspricht. 
Jener ununterbrochene Prozeß, dessen Zweck es ist, die äußeren 
Bedingungen dieser Lebensaufgaben zu sichern, begleitet die Er 
füllung dieser Lebensaufgaben sowohl beim Staat wie beim Indivi 
duum. Die äußeren Bedingungen des staatlichen Lebens erscheinen 
im staatlichen Leben, ebenso wie im Leben des Individuums, als 
Bedürfnisse und zwar als staatliche Bedürfnisse. Mit der Be 
friedigung dieser Bedürfnisse beschäftigt sich jene wirtschaftliche 
Tätigkeit des Staates, welche wir Staatshaushalt nennen. Der 
Staatshaushalt ist daher das Ergebnis der Natur des staatlichen, 
materiellen Seins, und dessen Aufgabe ist die Herbeischaffung der 
äußeren, wirtschaftlichen Mittel und Bedingungen des staatlichen 
Lebens. 
Der Staat als die Personifikation des materiellen Seins, welches 
die Gesamtheit des Volkes in sich faßt, befriedigt in weiten Ge 
bieten seiner Tätigkeit nicht nur seine eigenen Bedürfnisse, sondern 
auch die der einzelnen Individuen. Jener Teil der Bedürfnisse, 
welcher aus der Zusammengehörigkeit, aus dem sozialen Zusammen 
schluß folgt und dessen zweckmäßige Befriedigung in einem ge 
wissen Stadium der sozialen Entwicklung nur mittels staatlicher 
Institutionen möglich ist, bildet die Gemeinbedürfnisse, welche 
an manchen Punkten mit den staatlichen Bedürfnissen ganz zu 
sammenfließen. 
Von diesen Bedürfnissen sind wieder jene zu unterscheiden, 
welche nicht sozialer Natur, sondern gänzlich oder zum großen 
Teile individueller Natur sind, für deren Befriedigung aus Zweck 
mäßigkeitsgründen gleichfalls der Staat sorgt, wenigstens auf ge 
wissen Stufen der Entwicklung. Es sind dies die öffentlichen 
Bedürfnisse. 
Die Befriedigung der Staatsbedürfnisse, der Ge 
meinbedürfnisse, der öffentlichen Bedürfnisse bildet 
den Gegenstand der Staatswirtschaft. 
Manche Finanztheoretiker haben es versucht, die staatlichen 
Bedürfnisse aus dem Gegensatz von Individualismus und Kommu 
nismus zu erklären; doch ist dies ein falscher Standpunkt, schon 
aus dem Grunde, da ja vom Standpunkte des Zweckes der Kollek 
tivismus nichts anderes ist als der Individualismus; er ist nur eine 
andere Organisationsform, aber sein Zweck ist derselbe wie der des 
Individualismus, nämlich Beförderung des Wohles der Individuen. 
Eher könnte vom Gegensatz des Individualismus und Nationalismus 
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