Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Voreingenommenheit  vermeiden.  Das  Verhältnis  des  Staatsbürgers
zum  Staate  ist  ein  viel  komplizierteres,  als  daß  der  aus  der  Pflicht
der  Erhaltung  des  Staates  sich  ergebende  Grundsatz  der  Steuerleistung ­
  so  einfach  zu  formulieren  wäre,  als  dies  die  erörterten
Theorien  voraussetzen.  Das  Prinzip  des  Maßes  der  Steuer  kann
der  Natur  der  Sache  gemäß  nicht  aus  einem  einzelnen  Elemente
bestehen,  wie  ja  auch  das  Steuerverhältnis  verschiedene  Beziehungen
aufweist.  Im  allgemeinen  sind  auf  diesem  Gebiete  die  einfachen
Prinzipien  verdächtig,  denn  die  Verhältnisse  sind  eben  keine  einfachen. ­
  Auch  hier  keine  Ausschließlichkeit  der  Theorie  —  kein
Absolutismus  der  Lösungen.  Die  Steuerprinzipien  müssen  eigentlich ­
  vereint,  nebeneinander,  jedes  auf  seinem  Gebiete,  angewendet
werden.  Das  allgemeine  Prinzip  ist  das  der  Steuerleistung  nach
der  Leistungsfähigkeit,  daneben  aber  läßt  es  sich  gut  denken,  daß
auf  einzelnen  Gebieten  das  Prinzip  der  Leistung  —  Gegenleistung
vollkommen  berechtigt  ist;  ganz  auszuschließen  ist  also  letzteres
nicht.  Ja,  wir  können  uns  wohl  vorstellen,  daß  auch  die  vollständige ­
  Gleichheit  der  Steuerleistung  zu  obigen  Prinzipien  ergänzend
hinzutritt,  als  Ausdruck  der  vollständigen  Rechtsgleichheit  aller
Staatsbürger,  gewissermaßen  eine  staatsbürgerliche  Steuer  par
excellence,  die  auf  dem  Gebiete  der  Steuer  die  vollständige  Rechtsgleichheit ­
  zum  Ausdruck  bringen  soll.  Solche  Steuern  kommen
in  der  Schweiz  vor,  als  Steuer  aller  Jener,  die  das  politische  Wahlrecht ­
  besitzen.  Natürlich  müßte  diese  Steuer  sehr  gering  sein;
eigentlich  bloß  als  Symbol  der  Gleichheit,  der  staatsbürgerlichen
Würde  auch  der  Ärmsten  nicht  Abbruch  tuend.  Demnach  müßte
ein  rationelles  Steuersystem  die  Steuerlast  auf  Grund  folgender
Prinzipien  festsetzen:  1.  auf  Grund  des  Prinzipes  der  Gleichheit,
als  Ausdruck  der  staatsbürgerlichen  Gleichheit;  2.  auf  Grund  des
Prinzipes  von  Leistung  und  Gegenleistung  mit  Rücksicht  darauf,  daß
die  Steuer  eine  Gegenleistung  für  empfangene  Leistungen  ist;
3.  auf  Grund  des  Prinzipes  der  Leistungsfähigkeit  entsprechend
dem  ethischen  Charakter  des  Verhältnisses  zwischen  Staat  und
Staatsbürger.
            
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