Full text : Finanzwissenschaft

A.  V.  Abschnitt.  Die  soziale  Theorie  des  Stenerwesens.

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V.  Abschnitt.
Die  soziale  Theorie  des  Stenerwesens.
Es  ist  nur  eine  natürliche  Folge  des  sozialen  Denkens  der
«Gegenwart,  daß  auch  auf  dem  Gebiete  des  Finanzwesens,  namentlich ­
  aber  auf  dem  des  Steuerwesens  die  soziale  Auffassung  ihren
Eingang  fand.  Sowohl  Stein  als  Wagner  sind  der  Frage  eingehender ­
  näher  getreten.
In  dem  Kapitel  „Finanzwissenschaft  und  Staatssozialismus“  widmet
Stein  dem  Problem,  das  als  eines  der  wichtigsten  der  Gegenwart
bezeichnet  werden  kann,  eine  eingehende  Untersuchung,  die  uns
alsbald  den  verdienstvollen  Geschichtsforscher  des  Sozialismus  und
Kommunismus  erkennen  läßt.  Stein  stellt  die  Forderung  auf,  daß
der  Staat  auf  dem  Gebiete  der  inneren  Verwaltung  die  große  Aufgabe ­
  zu  lösen  hat,  die  aufsteigende  Klassenbewegung  zu  befördern.
Während  diese  Aufgabe  eine  unendliche  ist,  muß  mit  den  endlichen
Mitteln  des  Staatshaushaltes  gerechnet  werden.  Die  soziale  Verwaltung ­
  macht  die  Einführung  neuer  Steuern  und  entsprechende
Steuerreformen  notwendig,  fordert  die  kräftigere  Besteuerung  des
Kapitalbesitzes  und  die  Entlastung  der  arbeitenden  Klassen  sowohl
bei  den  direkten  als  bei  den  indirekten  Steuern.  Doch  darf  keine
Steuer  auch  für  die  soziale  Verwaltung  jemals  die  Grenze  überschreiten, ­
  bei  welcher  vermöge  derselben  das  Einkommen  seine
kapitalbildende  Kraft  verlöre.  Sowie  die  nichtbesitzende  Klasse
mittelst  des  allgemeinen  Stimmrechtes  in  dem  gesetzgebenden  Körper ­
  die  Mehrheit  gewinnt,  besteht  die  Gefahr,  daß  das  richtige
Maß  überschritten  wird,  und  die  Finanzwissenschaft  hat  die  große
und  ernste  Pflicht,  eben  dieses  Maß  geltend  zu  machen  gegenüber
den  Elementen,  welche  dasselbe  beständig  zu  überschreiten  streben
werden.  Die  neuere  Verwaltung  hat  für  ihre  sozialen  Aufgaben
überhaupt  keine  Grenze;  die  Finanzwissenschaft,  indem  sie  das  in
ihrem  ganzen  Umfange  anerkennt,  muß  aber  vermöge  ihrer  eigenen
Natur  auch  für  diese  soziale  Aufgabe  das  Maß  des  Erreichbaren
setzen.  Dies  vor  Augen  zu  halten  ist  um  so  wichtiger,  als  das
Steuerwesen  es  unbedingt  vermag,  auf  dem  Wege  des  strengen
Rechts  durch  allmähliche  Vernichtung  des  selbständigen  Kapitals
alle  Unterschiede  aufzuheben,  welche  durch  die  verschiedene  Verteilung ­
  der  Güter  in  der  menschlichen  Gesellschaft  sich  gebildet
haben.
Stein  setzte  der  sozialen  Steuergesetzgebung  das  Ziel,  die  aufsteigende ­
  Klassenbewegung  der  Nichtbesitzenden  zu  befördern,  und  die
            
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