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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
subjektivem Sinne jene staatsrechtliche, verwaltungsrechtliche Indi
vidualität, Obrigkeit, welche das Recht hat Steuern einzuheben
(Staat, Provinz, Gemeinde, Kirchengemeinschaft usw.); in objektivem
Sinne verstehen wir unter Steuergewalt die durch das Recht ge
schützte Zwangsgewalt dieser Obrigkeiten.
2. Die Elemente des Steuerwesens, die wir ihrem Wesen nach
gekennzeichnet, fordern eingehende Erörterung. Beginnen wir mit
der Untersuchung des Begriffes des Steuersubjektes. Steuersubjekt
ist, wen die Staatsgewalt zur Steuerleistung heranzieht. Steuer
subjekt ist daher Jeder, der in einer solchen Beziehung zum Staate
steht, die es motiviert erscheinen läßt, daß er zu den Kosten der
Staatsaufgaben beitrage. Es kann daher Jeder zur Steuerleistung
herangezogen werden, der dem Staate Ausgaben verursacht, ferner
Jeder, der in einer oder anderen Weise die Institutionen des Staates
in Anspruch nimmt. Hierau ergibt sich, daß Steuersubjekt nicht
nur die Staatsbürger sind, wie dies einzelne Begriffsbestimmungen
der Steuer vermuten lassen, sondern Jeder, der in einer der ge
nannten Beziehungen zum Staate tritt, es können demnach auch
Ausländer Steuersubjekte werden. Dann unterliegt es ferner keinem
Zweifel, daß nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen
Steuersubjekte sein können. Demnach können wir die Steuersub
jekte in folgende Kategorien einteilen : a) einzelne und kollektive
Steuersubjekte; b) physische und juristische Steuersubjekte;
c) inländische und ausländische Steuersubjekte; das inlän
dische Steuersubjekt kann wieder Steuersubjekt sein mit Bezug auf
im Inland und im Ausland gewonnenes Einkommen, oder andere
Steuerobjekte, ebenso der Ausländer. Der Aufenthaltsort kann in
beiden Fällen, Inland oder Ausland sein. Namentlich die Be
steuerung der aus dem Ausland kommenden oder nach dem Aus
land gehenden Einkommen verursacht größere Schwierigkeiten.
Bei den meisten Steuersubjekten ist wohl die Frage leicht zu
lösen, denn die meisten Individuen halten sich in jenem Staate auf,
wo sie ihre Tätigkeit ausüben und ihren Erwerb suchen. Aber
namentlich auf der heutigen Stufe der internationalen Beziehungen
zeigt das wirtschaftliche Leben viele Fälle, wo die Dinge sich
anders gestalten. Viele Individuen genießen Einkommen auf Grund
von Aktien ausländischer Gesellschaften und der Schuldverschrei
bungen fremder Staaten; viele Individuen sind als Ausländer längere
Zeit hindurch in fremden Staaten zum Zwecke des Erwerbes an
sässig. Oft werden fremde Staaten für kurze Zeit zum Zwecke
des Erwerbes von Künstlern, Kaufleuten, Journalisten usw. auf
gesucht. Noch verwickeitere Gestalt gewinnt die Frage, wenn wir
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