Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
subjektivem Sinne jene staatsrechtliche, verwaltungsrechtliche Indi 
vidualität, Obrigkeit, welche das Recht hat Steuern einzuheben 
(Staat, Provinz, Gemeinde, Kirchengemeinschaft usw.); in objektivem 
Sinne verstehen wir unter Steuergewalt die durch das Recht ge 
schützte Zwangsgewalt dieser Obrigkeiten. 
2. Die Elemente des Steuerwesens, die wir ihrem Wesen nach 
gekennzeichnet, fordern eingehende Erörterung. Beginnen wir mit 
der Untersuchung des Begriffes des Steuersubjektes. Steuersubjekt 
ist, wen die Staatsgewalt zur Steuerleistung heranzieht. Steuer 
subjekt ist daher Jeder, der in einer solchen Beziehung zum Staate 
steht, die es motiviert erscheinen läßt, daß er zu den Kosten der 
Staatsaufgaben beitrage. Es kann daher Jeder zur Steuerleistung 
herangezogen werden, der dem Staate Ausgaben verursacht, ferner 
Jeder, der in einer oder anderen Weise die Institutionen des Staates 
in Anspruch nimmt. Hierau ergibt sich, daß Steuersubjekt nicht 
nur die Staatsbürger sind, wie dies einzelne Begriffsbestimmungen 
der Steuer vermuten lassen, sondern Jeder, der in einer der ge 
nannten Beziehungen zum Staate tritt, es können demnach auch 
Ausländer Steuersubjekte werden. Dann unterliegt es ferner keinem 
Zweifel, daß nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen 
Steuersubjekte sein können. Demnach können wir die Steuersub 
jekte in folgende Kategorien einteilen : a) einzelne und kollektive 
Steuersubjekte; b) physische und juristische Steuersubjekte; 
c) inländische und ausländische Steuersubjekte; das inlän 
dische Steuersubjekt kann wieder Steuersubjekt sein mit Bezug auf 
im Inland und im Ausland gewonnenes Einkommen, oder andere 
Steuerobjekte, ebenso der Ausländer. Der Aufenthaltsort kann in 
beiden Fällen, Inland oder Ausland sein. Namentlich die Be 
steuerung der aus dem Ausland kommenden oder nach dem Aus 
land gehenden Einkommen verursacht größere Schwierigkeiten. 
Bei den meisten Steuersubjekten ist wohl die Frage leicht zu 
lösen, denn die meisten Individuen halten sich in jenem Staate auf, 
wo sie ihre Tätigkeit ausüben und ihren Erwerb suchen. Aber 
namentlich auf der heutigen Stufe der internationalen Beziehungen 
zeigt das wirtschaftliche Leben viele Fälle, wo die Dinge sich 
anders gestalten. Viele Individuen genießen Einkommen auf Grund 
von Aktien ausländischer Gesellschaften und der Schuldverschrei 
bungen fremder Staaten; viele Individuen sind als Ausländer längere 
Zeit hindurch in fremden Staaten zum Zwecke des Erwerbes an 
sässig. Oft werden fremde Staaten für kurze Zeit zum Zwecke 
des Erwerbes von Künstlern, Kaufleuten, Journalisten usw. auf 
gesucht. Noch verwickeitere Gestalt gewinnt die Frage, wenn wir 
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