Full text : Finanzwissenschaft

A.  X.  Abschnitt.  Das  Steuersystem.

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schied  in  der  Gestaltung  des  Lebens,  theoretisch  und  praktisch.
Kaum  gibt  es  eine  Steuer,  die  auf  eine  einfache  Basis  zurückgeführt
werden  kann.  Trotzdem  ist  die  Smith’sche  Einteilung  nicht  gänzlich
imaginär.  Einzelne  Steuern  zeigen  eine  große  Annäherung  an  das
Smith’sche  Schema;  so  ist  die  Grundsteuer  hauptsächlich  die  Steuer
der  Grundrente.  Nach  Bastable  besteht  das  Steuersystem  aus  zwei
Gruppen:  1.  primäre  Steuern,  welche  auf  die  Produktivkräfte  gelegt
werden;  hierher  gehören  die  Einkommens-  und  Vermögenssteuern
in  ihren  verschiedenen  Abarten,  als  primäre  oder  „quasi“primäre
Steuern;  2.  sekundäre  Steuern,  wie  Verkehrssteuern,  Verzehrungssteuern ­
  usw.
Viel  logischer  ist  es,  die  Verschiedenheit  der  Steuersysteme
mit  Rücksicht  auf  die  Steuerquellen  auf  folgenden  Gedankengang ­
  zurückzuführen.  Steuerquelle  kann  nur  das  Vermögen  oder
das  Einkommen  sein.  In  der  Gegenwart  ist  es  fast  ungeteilte
Ansicht  der  Theorie  und  Praxis,  daß  der  Regel  nach  nur  das  Einkommen ­
  Steuerquelle  sein  kann:  die  eigentliche  Vermögenssteuer
kann  hierbei  nur  eine  ergänzende  Rolle  spielen.  Nach  der  verschiedenen ­
  Feststellung  der  Steuerquelle  werden  nun  verschiedene
Gruppen  zu  unterscheiden  sein.  Das  Einkommen  kann  in  seiner
Entstehung  aufgesucht  werden,  nämlich  beim  Erwerb,  in  seiner
Existenz  und  bei  der  Benutzung.  Demgemäß  unterscheiden
wir  die  Steuern  als  Erwerbs-,  als  Einkommens-  resp.  Vermögens- ­
  und  als  Verzehrungssteuern.  Die  Erwerbssteuern
sind  wieder  verschieden.  Der  Staat  legt  die  Steuer  auf  das  Subjekt
des  Erwerbes,  auf  das  Objekt  des  Erwerbes,  auf  einzelne  Momente
oder  Hilfsmittel  des  Erwerbes:  hieraus  entstehen  die  Personal-,
Real-  und  Verkehrssteuern.  Die  Realsteuem  sind  wieder,
je  nachdem  die  Steuer  nach  dem  Wert  oder  dem  Ertrag  des  Steuerobjektes ­
  bemessen  wird,  Wert-  oder  Ertragssteuern.  Nach
seiner  Herausarbeitung  wird  das  Einkommen  als  Einkommensoder ­
  Vermögenssteuer  in  Anspruch  genommen.  Neben  den
die  Besteuerung  des  Einkommens  bezweckenden  Steuern  hat  die
Vermögenssteuer  folgende  Berechtigung:  1.  sofern  das  Einkommen
bei  seinem  Verbrauch  der  Steuer  unterzogen  wird,  bietet  die  Verzehrungssteuer ­
  keinen  genügenden  Grund  zur  Erforschung  und  Besteuerung ­
  des  gesamten  Einkommens,  nachdem  nicht  das  ganze  Einkommen ­
  zur  Konsumtion  verwendet  wird,  sondern  ein  Teil  der
Vermögensbildung  dient;  2.  durch  die  Vermögenssteuer  wird  die
stärkere  Besteuerung  des  aus  Vermögen  stammenden  Einkommens
(fundiertes  Einkommen)  erzielt;  3.  durch  die  Vermögenssteuer
werden  auch  jene  Vermögen  erreicht,  welche  nicht  zur  Erzielung
            
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