Full text : Finanzwissenschaft

A.  X.  Abschnitt.  Das  Steuersystem.

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Scheidung  mit  Rücksicht  auf  die  Steuerquelle  theoretisch  viel  größere
Bedeutung  besitzt.  Übrigens  begegnen  sich  beide  Klassifikationen
in  vielen  Fällen,  aber  nicht  immer.  Die  indirekte  Erforschung  der
Steuerquelle  führt  in  der  Regel  zu  indirekter  Einhebung,  die  direkte
Erforschung  zur  direkten  Einhebung.  Trotzdem  kommen  Fälle  vor,
wo  die  mit  Rücksicht  auf  die  Steuerquelle  als  indirekt  bezeichnete
Steuer  direkt  eingehoben  wird,  wie  die  meisten  Luxussteuern,  oder
aber  andere  Einhebungsarten  zur  Anwendung  kommen  (Ablösung,
in  früherer  Zeit  direkte  Einhebung  der  Salzsteuer  usw.);  andererseits ­
  können  die  vom  Standpunkte  der  Steuerquelle  als  direkt  bezeichneten ­
  Steuern  indirekt  eingehoben  werden  (die  Grundsteuer
beim  Pächter,  die  Haussteuer  beim  Mieter,  die  Kapitalsteuer  beim
Schuldner,  die  Arbeitssteuer  beim  Arbeitgeber).  Bei  der  englischen
Einkommensteuer  werden  die  unter  Schedula  A  und  B  gehörigen
Einkommen  aus  Grund-  und  Hausbesitz  und  Nutzung  vom  Pächter
resp.  Mieter  bezahlt,  und  nur  ausnahmsweise  vom  Eigentümer,  wenn
die  Wohnung  auf  kürzere  Zeit  als  ein  Jahr  vermietet  wird,  der
Wohnzins  unter  10  Pfund  beträgt,  oder  das  Haus  nach  einzelnen
Wohnungen  vermietet  wird.
Mit  Rücksicht  auf  den  Umstand,  daß  die  auf  Grund  der  Steuerumlegung ­
  als  direkte  bezeichneten  Steuern  jenes  Individuum  zu  tragen
hat,  auf  welches  die  Steuer  umgelegt  wird,  die  indirekten  Steuern
dagegen  überwälzt  werden,  werden  jene  als  belastende,  diese  als
vorzustreckende  Steuern  bezeichnet.  Manche  (Neumann,  Lotz
u.  a.)  nennen  jene  Katastersteuern,  veranlagte  Steuern,
diese  dagegen  Tarifsteuern;  jene  werden  in  der  Regel  auf  Grund
von  Katastern  veranlagt,  diese  auf  Grund  von  Tarifen  (Verzehrungssteuertarif, ­
  Zolltarif  usw.).  Ein  tiefergehendes  Unterscheidungsmerkmal ­
  zwischen  direkten  und  indirekten  Steuern  erfaßt  Fuisting,
der  unter  direkten  Steuern  diejenigen  versteht,  die  die  Leistungsfähigkeit ­
  berücksichtigen,  unter  indirekten,  diejenigen,  die  auf  die
Leistungsfähigkeit  nicht  Bezug  nehmen.  Bredt  hält  sich  an  die
finanzrechtliche,  gesetzgeberische  Nomenklatur;  direkte  Steuern  sind
die  Personal-  und  die  Realsteuern,  indirekte  die  Verbrauchs-  und
die  Rechtsverkehrssteuern.
Endlich  ist  noch  zu  bemerken,  daß  die  Unterscheidung  von
direkten  und  indirekten  Steuern  auch  in  anderem  Sinne  angewendet
wird.  Hoffmann  nennt  direkte  Steuern  jene,  die  auf  Besitz  basieren,
indirekte  Steuern  die  auf  einzelne  Momente,  Symptome,  Handlungen
bezogen  werden.  Dem  nähert  sich  jene  Auffassung,  welche  unter
direkten  Steuern  jene  versteht,  welche  auf  Grund  beständiger  Symptome ­
  umgelegt  werden  und  auf  Grund  des  dauernden  wirtschaft-Földes,
  Finanzwissenschaft.  17
            
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