A. X. Abschnitt. Das Steuersystem.
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schied in der Gestaltung des Lebens, theoretisch und praktisch.
Kaum gibt es eine Steuer, die auf eine einfache Basis zurückgeführt
werden kann. Trotzdem ist die Smith’sche Einteilung nicht gänzlich
imaginär. Einzelne Steuern zeigen eine große Annäherung an das
Smith’sche Schema; so ist die Grundsteuer hauptsächlich die Steuer
der Grundrente. Nach Bastable besteht das Steuersystem aus zwei
Gruppen: 1. primäre Steuern, welche auf die Produktivkräfte gelegt
werden; hierher gehören die Einkommens- und Vermögenssteuern
in ihren verschiedenen Abarten, als primäre oder „quasi“primäre
Steuern; 2. sekundäre Steuern, wie Verkehrssteuern, Verzehrungs
steuern usw.
Viel logischer ist es, die Verschiedenheit der Steuersysteme
mit Rücksicht auf die Steuerquellen auf folgenden Gedanken
gang zurückzuführen. Steuerquelle kann nur das Vermögen oder
das Einkommen sein. In der Gegenwart ist es fast ungeteilte
Ansicht der Theorie und Praxis, daß der Regel nach nur das Ein
kommen Steuerquelle sein kann: die eigentliche Vermögenssteuer
kann hierbei nur eine ergänzende Rolle spielen. Nach der ver
schiedenen Feststellung der Steuerquelle werden nun verschiedene
Gruppen zu unterscheiden sein. Das Einkommen kann in seiner
Entstehung aufgesucht werden, nämlich beim Erwerb, in seiner
Existenz und bei der Benutzung. Demgemäß unterscheiden
wir die Steuern als Erwerbs-, als Einkommens- resp. Ver
mögens- und als Verzehrungssteuern. Die Erwerbssteuern
sind wieder verschieden. Der Staat legt die Steuer auf das Subjekt
des Erwerbes, auf das Objekt des Erwerbes, auf einzelne Momente
oder Hilfsmittel des Erwerbes: hieraus entstehen die Personal-,
Real- und Verkehrssteuern. Die Realsteuem sind wieder,
je nachdem die Steuer nach dem Wert oder dem Ertrag des Steuer
objektes bemessen wird, Wert- oder Ertragssteuern. Nach
seiner Herausarbeitung wird das Einkommen als Einkommens
oder Vermögenssteuer in Anspruch genommen. Neben den
die Besteuerung des Einkommens bezweckenden Steuern hat die
Vermögenssteuer folgende Berechtigung: 1. sofern das Einkommen
bei seinem Verbrauch der Steuer unterzogen wird, bietet die Ver
zehrungssteuer keinen genügenden Grund zur Erforschung und Be
steuerung des gesamten Einkommens, nachdem nicht das ganze Ein
kommen zur Konsumtion verwendet wird, sondern ein Teil der
Vermögensbildung dient; 2. durch die Vermögenssteuer wird die
stärkere Besteuerung des aus Vermögen stammenden Einkommens
(fundiertes Einkommen) erzielt; 3. durch die Vermögenssteuer
werden auch jene Vermögen erreicht, welche nicht zur Erzielung