Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

liehen  Charakters  einer  Person  oder  eines  Vermögens,  unter  indirekten ­
  Steuern  dagegen  jene,  welche  auf  vorübergehende  Erscheinungen, ­
  z.  B.  auf  einzelne  Verzehrungsvorgänge  bezogen  werden.
„Sein  oder  Haben“  —  sagt  Foville  —  ist  der  Charakter  der  direkten
Steuern,  „Tun“  ist  der  Charakter  der  indirekten  Steuern.  Demnach
wird  der  Unterschied  der  direkten  und  indirekten  Steuern  auf  den
Unterschied  von  bleibenden  oder  vergänglichen  Symptomen  bezogen.
Schäffle  hinwieder  begründet  den  Unterschied  hauptsächlich  darauf,
daß  die  direkten  Steuern  die  durchschnittliche  Steuerkraft  erfassen
wollen,  die  indirekten  die  individuelle  Steuerkraft,  wie  sie  sich  in
einzelnen  Erscheinungen  tatsächlich  ausdrückt.
5.  Vom  Standpunkte  der  Steuerbemessung  und  der  Festsetzung
des  Steuersatzes  unterscheiden  wir  die  Repartitions-  und  die
Perzentualsteuern.  Bei  den  Repartitionssteuern  wird  zuerst
die  Steuersumme  für  den  ganzen  Staat  festgesetzt  und  dann  folgt
deren  Aufteilung  nach  Provinzen,  Bezirken,  Gemeinden  und  endlich
nach  einzelnen  Steuersubjekten.  Dieses  Verfahren  war  namentlich
früher  üblich,  wo  der  Staat  nur  von  Fall  zu  Fall  sich  Subsidien
bewilligen  ließ  und  eine  fixe  Summe  einheben  wollte,  die  Zustands-*
Verhältnisse  der  Steuerkräfte  aber  nicht  kannte.  Die  Staatsbürger
wurden  hierbei  von  der  automatischen  Steuererhöhung  verschont,
die  bei  perzentualem  Fuße  von  selbst  eintritt,  so  wie  sich  das
Nationaleinkommen  von  Jahr  zu  Jahr  erhöht.  Folge  dieses  Systems
ist  natürlich,  daß  der  Staat  in  die  Gestaltung,  Veränderung  der
Steuerkräfte  keinen  Einblick  gewinnt.  Der  größte  Nachteil  des
Repartitionssystems  besteht  jedoch  darin,  daß  die  Verteilung  der
Steuerlast  der  Willkür  und  namentlich  dem  Bestreben  weiten  Spielraum ­
  gewährt,  daß  die  Last  das  eine  Territorium  auf  das  andere,
die  eine  Provinz  auf  die  andere,  die  eine  Gemeinde  auf  die  andere
abzuschieben  trachtet  unter  dem  Hinweise,  daß  die  Leistungsfähigkeit ­
  eine  geringere  ist.  „Die  günstige  Seite  dieses  Steuersystems ­
  —  sagte  der  ungarische  Finanzminister  Ludwig  Kossuth  im
Jahre  1848  —  besteht  darin,  daß  das  Land  bis  zum  letzten  Heller
weiß,  was  es  dem  Staate  opfert  und  nachdem  die  Regierung  weder
von  den  Einnahmen  noch  von  den  Ausgaben  Rechnung  legte,  so
war  wenigstens  durch  die  Festsetzung  der  Summe  den  exzessiven
Erpressungen  der  nicht  Rechnung  legenden  Regierung  eine  Grenze
gesetzt.“  Die  Repartitionssteuer  steigerte  die  Solidarität  der  Steuerzahler, ­
  denn  was  A  nicht  zahlte,  das  fiel  B  zur  Last.  Andererseits
veranlaßte  die  Repartition  in  vielen  Fällen,  so  in  Frankreich,  daß
die  Reichen  das  flache  Land  verließen  und  nach  Paris  gingen.  Die
Nachteile  des  Repartitionssystems  vermeidet  die  Perzentualsteuer,
            
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